Glossar Schichtarbeit
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.
Definition
Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, der die Arbeitsbedingungen für eine Branche oder einen Betrieb regelt. Viele GAV enthalten eigene Regeln zu Arbeitszeit, Zuschlägen und Schichtzulagen. Ein allgemeinverbindlich erklärter GAV gilt für alle Betriebe der Branche, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Die Mindestregeln des Arbeitsgesetzes bleiben neben dem GAV bestehen. Wo ein GAV Arbeitnehmende besserstellt, etwa mit höheren Zuschlägen, gilt der GAV.
Rechtsgrundlage
Art. 356 ff. OR; Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV (AVEG)
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Verwandte Begriffe
- Schichtzulage
- Zeitzuschlag
- Lohnzuschlag
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- Überzeitzuschlag
- Geteilter Dienst
- Nachtschicht
- Sechs-Wochen-Regel
Häufige Fragen
Was bedeutet Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?
Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, der die Arbeitsbedingungen für eine Branche oder einen Betrieb regelt. Viele GAV enthalten eigene Regeln zu Arbeitszeit, Zuschlägen und Schichtzulagen. Ein allgemeinverbindlich erklärter GAV gilt für alle Betriebe der Branche, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.
Wo ist Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt?
Grundlage: Art. 356 ff. OR; Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV (AVEG).
Was bedeutet Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Schichtplan?
Die Mindestregeln des Arbeitsgesetzes bleiben neben dem GAV bestehen. Wo ein GAV Arbeitnehmende besserstellt, etwa mit höheren Zuschlägen, gilt der GAV.
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