Sind Schichtzulagen steuerpflichtig? Was in der Schweiz gilt
Schicht-, Nacht- und Pikettzulagen sind in der Schweiz steuerbarer Lohn. Dafür gibt es einen Abzug von CHF 15 pro Schichttag, höchstens CHF 3200 im Jahr.
Nacht-, Sonntags- und Schichtzulagen in der Schweiz: Wann sie anfallen und wie sie berechnet werden.
Schicht-, Nacht- und Pikettzulagen sind in der Schweiz steuerbarer Lohn. Dafür gibt es einen Abzug von CHF 15 pro Schichttag, höchstens CHF 3200 im Jahr.
Nur Randstunden in der Nacht: 10 Prozent Lohn statt Freizeit möglich. Dazu die drei Fälle, in denen der Zeitzuschlag ganz entfällt.
50 Prozent bei vorübergehender Sonntagsarbeit, Ersatzruhetag ab mehr als fünf Stunden Einsatz. Der arbeitsrechtliche Sonntag im Detail.
Zehn Prozent der Nachtstunden als bezahlte Freizeit: wie der Zeitzuschlag berechnet wird und warum er nicht ausbezahlt werden darf.
Die Nachtzeit liegt standardmässig zwischen 23 und 6 Uhr, lässt sich im Betrieb aber verschieben. Was das für Zuschläge bedeutet.
Unter 25 Nächten im Jahr gelten mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag, ab 25 Nächten 10 Prozent Ausgleichsruhezeit. Die Regeln im Überblick.