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Zuschlags-Rechner Schweiz
Rechnet aus, welcher gesetzliche Mindestzuschlag für Nacht- und Sonntagsarbeit anfällt — als Lohnzuschlag in Franken oder als Ausgleichsruhezeit in Stunden.
So rechnet das Tool
Nachtarbeit unter 25 Nächten
Als vorübergehende Nachtarbeit gilt sie bei weniger als 25 Nächten pro Jahr. Dafür ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent auf die Nachtstunden geschuldet.
Nachtarbeit ab 25 Nächten
Bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit tritt an die Stelle des Lohnzuschlags eine Ausgleichsruhezeit von 10 Prozent der geleisteten Nachtarbeit.
Randstunden-Ausnahme
Fällt nur eine einzelne Randstunde in die Nachtzeit, kann statt der Ausgleichsruhezeit ein Lohnzuschlag von 10 Prozent gewährt werden. Dieser Fall ist im Rechner nicht abgebildet.
Sonntagsarbeit
Als Sonntag gilt die Zeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Vorübergehende Sonntagsarbeit löst einen Lohnzuschlag von 50 Prozent aus. Ab mehr als fünf Stunden Einsatz kommt ein Ersatzruhetag hinzu, den der Rechner nicht berechnet.
Was der Rechner nicht kann
Er bildet gesetzliche Mindestansätze ab. Gesamtarbeitsverträge, kantonale Vorgaben und betriebliche Regelungen können höhere Zuschläge vorsehen und gehen dann vor.
Quellen und Stand
Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11) und Informationen des SECO zu Arbeits- und Ruhezeiten, Stand Oktober 2026.
Verifizierter Testfall: Nächte 12, Nachtstunden 60, Sonntagsstunden 8, Stundenlohn 35 → Nachtarbeit vorübergehend: CHF 525.00 · Sonntagsarbeit: CHF 140.00
Nächster Schritt
Zuschläge berechnen