Quellen & Methodik

Diese Seite legt offen, worauf sich die Angaben dieser Website stützen und wie die Werkzeuge rechnen.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage ist das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG, SR 822.11) samt Verordnungen sowie die Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zu Arbeits- und Ruhezeiten. Angaben werden mit dem Stand versehen, zu dem sie geprüft wurden.

Stand der Angaben

Die rechtlichen Kernangaben auf dieser Website wurden im Oktober 2026 geprüft. Dazu zählen die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die tägliche Ruhezeit, die Pausenstaffelung, der Zeitraum der Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Zuschlagsansätze.

Wie der Zuschlags-Rechner rechnet

Der Rechner bildet die gesetzlichen Mindestansätze ab: bei weniger als 25 Nächten pro Jahr einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent auf die Nachtstunden, ab 25 Nächten eine Ausgleichsruhezeit von 10 Prozent der Nachtarbeit, und bei vorübergehender Sonntagsarbeit einen Lohnzuschlag von 50 Prozent.

Testfall: 12 Nächte im Jahr, 60 Nachtstunden, 8 Sonntagsstunden, Stundenlohn 35 Franken ergibt 525.00 Franken Nachtzuschlag und 140.00 Franken Sonntagszuschlag.

Nicht abgebildet sind die Randstunden-Regelung, der Ersatzruhetag bei mehr als fünf Stunden Sonntagsarbeit sowie sämtliche Ansätze aus Gesamtarbeitsverträgen, die höher liegen können und dann vorgehen.

Wie die Schichtmodelle beschrieben sind

Die Angaben zu Gruppenzahl, Zyklus und Wochenendlage beschreiben die übliche Ausgestaltung des jeweiligen Modells. Betriebe weichen davon ab. Die Einträge sind eine Einordnungshilfe, keine Vorlage zur unveränderten Übernahme und keine Aussage darüber, ob ein Modell im konkreten Betrieb bewilligungsfähig ist.

Was diese Website nicht ist

Keine Behörde, keine Anwaltskanzlei, keine Gewerkschaft. Für verbindliche Auskünfte sind das kantonale Arbeitsinspektorat, das SECO, der zuständige Gesamtarbeitsvertrag oder eine rechtskundige Person zuständig.