Hinweise auf Fehler, Ergänzungen aus der Praxis und Fragen zu einzelnen Beiträgen sind willkommen.
Worauf wir antworten können
Auf Hinweise zu Inhalten dieser Website, auf Korrekturwünsche und auf Fragen zur Methodik der Rechner. Korrekturen werden geprüft und, wenn sie zutreffen, am Beitrag mit Datum vermerkt.
Worauf wir nicht antworten können
Auf Fragen zum eigenen Arbeitsverhältnis. Ob ein bestimmter Plan zulässig ist, ob ein Zuschlag korrekt abgerechnet wurde oder wie ein Gesamtarbeitsvertrag auszulegen ist, lässt sich nur mit Kenntnis des Einzelfalls beurteilen. Zuständig sind das kantonale Arbeitsinspektorat, die Gewerkschaft oder eine rechtskundige Person.