Glossar Schichtarbeit

Verpflegungsabzug bei Schichtarbeit

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Verpflegungsabzug bei Schichtarbeit auf einen Blick.

Definition

Für Tage mit durchgehender Schicht- oder Nachtarbeit können Mehrkosten der Verpflegung von den Steuern abgezogen werden: CHF 15 pro Tag, höchstens CHF 3200 im Jahr, bei Bund und Kantonen. Verbilligt der Arbeitgeber die Verpflegung oder steht eine Kantine zur Verfügung, ist es in der Regel die Hälfte. Der Arbeitgeber bescheinigt die Zahl der Schichttage auf Verlangen.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Die kantonalen Steuerbücher zählen Tage mit durchgehender Schicht von mindestens acht Stunden. Wer seinen Schichtplan führt, kann die Tage einfach auszählen.

Rechtsgrundlage

Art. 26 Abs. 1 Bst. b DBG; Art. 6 Berufskostenverordnung

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Häufige Fragen

Was bedeutet Verpflegungsabzug bei Schichtarbeit?

Für Tage mit durchgehender Schicht- oder Nachtarbeit können Mehrkosten der Verpflegung von den Steuern abgezogen werden: CHF 15 pro Tag, höchstens CHF 3200 im Jahr, bei Bund und Kantonen. Verbilligt der Arbeitgeber die Verpflegung oder steht eine Kantine zur Verfügung, ist es in der Regel die Hälfte. Der Arbeitgeber bescheinigt die Zahl der Schichttage auf Verlangen.

Wo ist Verpflegungsabzug bei Schichtarbeit geregelt?

Grundlage: Art. 26 Abs. 1 Bst. b DBG; Art. 6 Berufskostenverordnung.

Was bedeutet Verpflegungsabzug bei Schichtarbeit für den Schichtplan?

Die kantonalen Steuerbücher zählen Tage mit durchgehender Schicht von mindestens acht Stunden. Wer seinen Schichtplan führt, kann die Tage einfach auszählen.

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