Glossar Schichtarbeit
Schichtzulage
Schichtzulage kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.
Definition
Eine Schichtzulage ist ein Lohnbestandteil für die Belastung durch wechselnde Arbeitszeiten. Das Arbeitsgesetz schreibt sie nicht vor; sie ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Reglement oder Gesamtarbeitsvertrag. Von den gesetzlichen Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit ist sie zu unterscheiden.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Wie der Grundlohn ist die Schichtzulage steuerbar und AHV-pflichtig. Sie steht im Lohnausweis in Ziffer 1.
Rechtsgrundlage
Kein gesetzlicher Anspruch; massgebend sind Arbeitsvertrag, Reglement oder GAV. Steuerlich: ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis, Rz 14
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Überzeitzuschlag
- Dauernde Nachtarbeit
- Lohnzuschlag
- Randstunde
- Verpflegungsabzug bei Schichtarbeit
- 14-Stunden-Rahmen
- Chauffeurverordnung (ARV 1)
- Springer
Häufige Fragen
Was bedeutet Schichtzulage?
Eine Schichtzulage ist ein Lohnbestandteil für die Belastung durch wechselnde Arbeitszeiten. Das Arbeitsgesetz schreibt sie nicht vor; sie ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Reglement oder Gesamtarbeitsvertrag. Von den gesetzlichen Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit ist sie zu unterscheiden.
Wo ist Schichtzulage geregelt?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Massgebend sind Arbeitsvertrag, Reglement oder GAV. Steuerlich: ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis, Rz 14.
Was bedeutet Schichtzulage für den Schichtplan?
Wie der Grundlohn ist die Schichtzulage steuerbar und AHV-pflichtig. Sie steht im Lohnausweis in Ziffer 1.
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