Glossar Schichtarbeit
Dauernde Nachtarbeit
Dauernde Nachtarbeit kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.
Definition
Wer dauernd oder regelmässig wiederkehrend nachts arbeitet, also ab 25 Nächten im Jahr, erhält statt des Lohnzuschlags eine Ausgleichsruhezeit von 10 Prozent der geleisteten Nachtarbeit. Diese Zeit ist frei zu geben und kann nicht einfach ausbezahlt werden.
Was das für den Schichtplan bedeutet
In einem Rundumbetrieb mit vier Gruppen kommt eine Person auf rund 90 Nächte im Jahr, weit über der Schwelle von 25. Damit gilt der Zeitzuschlag statt des Lohnzuschlags, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Rechtsgrundlage
Art. 17b Abs. 2 ArG, Art. 31 ArGV 1
Mehr dazu
- Was bedeutet der Zeitzuschlag von 10 Prozent konkret?
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Verwandte Begriffe
- Vorübergehende Nachtarbeit
- Lohnzuschlag
- Überzeitzuschlag
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Randstunde
- Schichtzulage
- Spitex
- Untauglichkeit für Nachtarbeit
- Rückwärtsrotation
Häufige Fragen
Was bedeutet Dauernde Nachtarbeit?
Wer dauernd oder regelmässig wiederkehrend nachts arbeitet, also ab 25 Nächten im Jahr, erhält statt des Lohnzuschlags eine Ausgleichsruhezeit von 10 Prozent der geleisteten Nachtarbeit. Diese Zeit ist frei zu geben und kann nicht einfach ausbezahlt werden.
Wo ist Dauernde Nachtarbeit geregelt?
Grundlage: Art. 17b Abs. 2 ArG, Art. 31 ArGV 1.
Was bedeutet Dauernde Nachtarbeit für den Schichtplan?
In einem Rundumbetrieb mit vier Gruppen kommt eine Person auf rund 90 Nächte im Jahr, weit über der Schwelle von 25. Damit gilt der Zeitzuschlag statt des Lohnzuschlags, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
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