Glossar Schichtarbeit
Vorübergehende Nachtarbeit
Was Vorübergehende Nachtarbeit bedeutet, wo es geregelt ist und was es für einen Schichtplan heisst.
Definition
Von vorübergehender Nachtarbeit spricht man bei weniger als 25 Nächten pro Kalenderjahr. Dafür ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent geschuldet. Entscheidend ist die Zahl der Nächte im Jahr, nicht die Zahl der Stunden je Nacht.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Wer nur gelegentlich nachts einspringt, erhält für die Stunden in der Nachtzeit mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag. Ab der 25. Nacht im Kalenderjahr wechselt der Anspruch zum Zeitzuschlag.
Rechtsgrundlage
Art. 17b Abs. 1 ArG, Art. 31 ArGV 1
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Überzeitzuschlag
- Lohnzuschlag
- Schichtzulage
- Verpflegungsabzug bei Schichtarbeit
- Zeitzuschlag
- Randstunde
- Pikettdienst
- Geteilter Dienst
- Nachtschicht
Häufige Fragen
Was bedeutet Vorübergehende Nachtarbeit?
Von vorübergehender Nachtarbeit spricht man bei weniger als 25 Nächten pro Kalenderjahr. Dafür ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent geschuldet. Entscheidend ist die Zahl der Nächte im Jahr, nicht die Zahl der Stunden je Nacht.
Wo ist Vorübergehende Nachtarbeit geregelt?
Grundlage: Art. 17b Abs. 1 ArG, Art. 31 ArGV 1.
Was bedeutet Vorübergehende Nachtarbeit für den Schichtplan?
Wer nur gelegentlich nachts einspringt, erhält für die Stunden in der Nachtzeit mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag. Ab der 25. Nacht im Kalenderjahr wechselt der Anspruch zum Zeitzuschlag.
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