Glossar Schichtarbeit
Geteilter Dienst
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Geteilter Dienst auf einen Blick.
Definition
Beim geteilten Dienst wird der Arbeitstag durch eine lange Unterbrechung in zwei Teile getrennt, typisch für Mittag- und Abendservice in der Gastronomie. Auch dann müssen Arbeit und Pausen zusammen innerhalb von 14 Stunden liegen. Die Unterbrechung ist keine Ruhezeit; die elf Stunden Ruhe beginnen erst nach dem letzten Einsatz.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Eine Unterbrechung gilt nur als Freizeit, wenn sie frei verfügbar ist. Wer in dieser Zeit erreichbar bleiben muss, leistet Arbeitszeit.
Rechtsgrundlage
Art. 10 und 15a ArG
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Vollkontinuierlicher Betrieb
- Nachtschicht
- Ununterbrochener Betrieb
- Wechselschicht
- Vorholtag
- Kurzzyklische Rotation
- Randstunde
- Dauernachtarbeit
- Chauffeurverordnung (ARV 1)
Häufige Fragen
Was bedeutet Geteilter Dienst?
Beim geteilten Dienst wird der Arbeitstag durch eine lange Unterbrechung in zwei Teile getrennt, typisch für Mittag- und Abendservice in der Gastronomie. Auch dann müssen Arbeit und Pausen zusammen innerhalb von 14 Stunden liegen. Die Unterbrechung ist keine Ruhezeit; die elf Stunden Ruhe beginnen erst nach dem letzten Einsatz.
Wo ist Geteilter Dienst geregelt?
Grundlage: Art. 10 und 15a ArG.
Was bedeutet Geteilter Dienst für den Schichtplan?
Eine Unterbrechung gilt nur als Freizeit, wenn sie frei verfügbar ist. Wer in dieser Zeit erreichbar bleiben muss, leistet Arbeitszeit.
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