Glossar Schichtarbeit

Nachtschicht

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Nachtschicht auf einen Blick.

Definition

Die Nachtschicht liegt grösstenteils in der Nachtzeit, in vielen Betrieben von 22 bis 6 Uhr. Sie braucht eine Bewilligung, sofern keine Sonderbestimmung gilt, und löst je nach Häufigkeit einen Lohn- oder einen Zeitzuschlag aus. Die Arbeitszeit ist auf neun Stunden innerhalb von zehn Stunden begrenzt.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Die SECO-Wegleitung empfiehlt höchstens vier Nachtschichten in Folge. Kurz rotierende Pläne mit zwei oder drei Nächten liegen deutlich darunter.

Rechtsgrundlage

Art. 16–17b ArG; Art. 34 ArGV 1 und Wegleitung

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Nachtschicht?

Die Nachtschicht liegt grösstenteils in der Nachtzeit, in vielen Betrieben von 22 bis 6 Uhr. Sie braucht eine Bewilligung, sofern keine Sonderbestimmung gilt, und löst je nach Häufigkeit einen Lohn- oder einen Zeitzuschlag aus. Die Arbeitszeit ist auf neun Stunden innerhalb von zehn Stunden begrenzt.

Wo ist Nachtschicht geregelt?

Grundlage: Art. 16–17b ArG; Art. 34 ArGV 1 und Wegleitung.

Was bedeutet Nachtschicht für den Schichtplan?

Die SECO-Wegleitung empfiehlt höchstens vier Nachtschichten in Folge. Kurz rotierende Pläne mit zwei oder drei Nächten liegen deutlich darunter.

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