Glossar Schichtarbeit
Nachtschicht
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Nachtschicht auf einen Blick.
Definition
Die Nachtschicht liegt grösstenteils in der Nachtzeit, in vielen Betrieben von 22 bis 6 Uhr. Sie braucht eine Bewilligung, sofern keine Sonderbestimmung gilt, und löst je nach Häufigkeit einen Lohn- oder einen Zeitzuschlag aus. Die Arbeitszeit ist auf neun Stunden innerhalb von zehn Stunden begrenzt.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Die SECO-Wegleitung empfiehlt höchstens vier Nachtschichten in Folge. Kurz rotierende Pläne mit zwei oder drei Nächten liegen deutlich darunter.
Rechtsgrundlage
Art. 16–17b ArG; Art. 34 ArGV 1 und Wegleitung
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Wechselschicht
- Geteilter Dienst
- Abrufarbeit
- Teilkontinuierlicher Betrieb
- Schichtdauer
- Spätschicht
- Tägliche Ruhezeit
- Bewachungs- und Überwachungspersonal
- Lohnzuschlag
Häufige Fragen
Was bedeutet Nachtschicht?
Die Nachtschicht liegt grösstenteils in der Nachtzeit, in vielen Betrieben von 22 bis 6 Uhr. Sie braucht eine Bewilligung, sofern keine Sonderbestimmung gilt, und löst je nach Häufigkeit einen Lohn- oder einen Zeitzuschlag aus. Die Arbeitszeit ist auf neun Stunden innerhalb von zehn Stunden begrenzt.
Wo ist Nachtschicht geregelt?
Grundlage: Art. 16–17b ArG; Art. 34 ArGV 1 und Wegleitung.
Was bedeutet Nachtschicht für den Schichtplan?
Die SECO-Wegleitung empfiehlt höchstens vier Nachtschichten in Folge. Kurz rotierende Pläne mit zwei oder drei Nächten liegen deutlich darunter.
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