Glossar Schichtarbeit
Schichtdauer
Schichtdauer kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.
Definition
In Systemen mit drei oder mehr Schichten darf eine Schicht einschliesslich Pausen höchstens zehn Stunden dauern. In zweischichtiger Tagesarbeit sind es höchstens elf Stunden. Als Regelfall nennt die Wegleitung neun Arbeitsstunden innerhalb von zehn Stunden.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Die klassischen Achtstundenschichten von 6 bis 14, 14 bis 22 und 22 bis 6 Uhr liegen sicher innerhalb dieser Grenzen. Längere Schichten brauchen eine Ausnahme, etwa am Wochenende im ununterbrochenen Betrieb.
Rechtsgrundlage
Art. 34 ArGV 1
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Zweischichtbetrieb
- Schichtarbeit
- Vorholtag
- Dreischichtbetrieb
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- Untauglichkeit für Nachtarbeit
Häufige Fragen
Was bedeutet Schichtdauer?
In Systemen mit drei oder mehr Schichten darf eine Schicht einschliesslich Pausen höchstens zehn Stunden dauern. In zweischichtiger Tagesarbeit sind es höchstens elf Stunden. Als Regelfall nennt die Wegleitung neun Arbeitsstunden innerhalb von zehn Stunden.
Wo ist Schichtdauer geregelt?
Grundlage: Art. 34 ArGV 1.
Was bedeutet Schichtdauer für den Schichtplan?
Die klassischen Achtstundenschichten von 6 bis 14, 14 bis 22 und 22 bis 6 Uhr liegen sicher innerhalb dieser Grenzen. Längere Schichten brauchen eine Ausnahme, etwa am Wochenende im ununterbrochenen Betrieb.
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