Glossar Schichtarbeit

Abrufarbeit

Abrufarbeit kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.

Definition

Bei Abrufarbeit richtet sich der Einsatz nach dem aktuellen Bedarf des Betriebs statt nach einem festen Plan. Je kurzfristiger abgerufen wird, desto stärker verlagert sich das Beschäftigungsrisiko auf die Arbeitnehmenden. Von planbarer Schichtarbeit unterscheidet sie sich vor allem durch die fehlende Vorhersehbarkeit.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Auch bei Abrufarbeit gilt die Mitwirkung bei der Planung: Neue Einsatzzeiten sind in der Regel zwei Wochen im Voraus bekannt zu geben.

Rechtsgrundlage

Art. 69 ArGV 1

Mehr dazu

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Abrufarbeit?

Bei Abrufarbeit richtet sich der Einsatz nach dem aktuellen Bedarf des Betriebs statt nach einem festen Plan. Je kurzfristiger abgerufen wird, desto stärker verlagert sich das Beschäftigungsrisiko auf die Arbeitnehmenden. Von planbarer Schichtarbeit unterscheidet sie sich vor allem durch die fehlende Vorhersehbarkeit.

Wo ist Abrufarbeit geregelt?

Grundlage: Art. 69 ArGV 1.

Was bedeutet Abrufarbeit für den Schichtplan?

Auch bei Abrufarbeit gilt die Mitwirkung bei der Planung: Neue Einsatzzeiten sind in der Regel zwei Wochen im Voraus bekannt zu geben.

Nächster Schritt

Zuschläge berechnen