Glossar Schichtarbeit
Pause
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Pause auf einen Blick.
Definition
Pausen richten sich nach der täglichen Arbeitszeit: mindestens 15 Minuten bei mehr als 5,5 Stunden, mindestens 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden und mindestens 60 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Wer den Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen darf, dem gilt sie als Arbeitszeit.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Eine Achtstundenschicht braucht mindestens 30 Minuten Pause. Für Zwölfstundenschichten am Wochenende im ununterbrochenen Betrieb sind zwei Stunden Pause vorgeschrieben. Ob die Pause bezahlt ist, hängt davon ab, ob der Arbeitsplatz verlassen werden darf.
Rechtsgrundlage
Art. 15 ArG; Art. 38 Abs. 3 ArGV 1
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Arbeitszeitbewilligung
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Ersatzruhetag
- Überzeit
- Abendarbeit
- Sonntagsarbeit
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Zeitzuschlag
- Spätschicht
Häufige Fragen
Was bedeutet Pause?
Pausen richten sich nach der täglichen Arbeitszeit: mindestens 15 Minuten bei mehr als 5,5 Stunden, mindestens 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden und mindestens 60 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Wer den Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen darf, dem gilt sie als Arbeitszeit.
Wo ist Pause geregelt?
Grundlage: Art. 15 ArG; Art. 38 Abs. 3 ArGV 1.
Was bedeutet Pause für den Schichtplan?
Eine Achtstundenschicht braucht mindestens 30 Minuten Pause. Für Zwölfstundenschichten am Wochenende im ununterbrochenen Betrieb sind zwei Stunden Pause vorgeschrieben. Ob die Pause bezahlt ist, hängt davon ab, ob der Arbeitsplatz verlassen werden darf.
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