Glossar Schichtarbeit

Abendarbeit

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Abendarbeit auf einen Blick.

Definition

Abendarbeit ist der späte Teil des bewilligungsfreien Tagesrahmens und endet mit dessen Ende, in der Regel um 23 Uhr. Sie ist nicht bewilligungspflichtig und löst keinen gesetzlichen Nachtzuschlag aus. Die Abgrenzung zur Nachtarbeit entscheidet darüber, ob Zuschläge anfallen.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Eine Spätschicht bis 22 Uhr ist Abendarbeit, keine Nachtarbeit. Bei unverschobenem Tagesrahmen beginnt die Nachtzeit erst um 23 Uhr.

Rechtsgrundlage

Art. 10 ArG

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Abendarbeit?

Abendarbeit ist der späte Teil des bewilligungsfreien Tagesrahmens und endet mit dessen Ende, in der Regel um 23 Uhr. Sie ist nicht bewilligungspflichtig und löst keinen gesetzlichen Nachtzuschlag aus. Die Abgrenzung zur Nachtarbeit entscheidet darüber, ob Zuschläge anfallen.

Wo ist Abendarbeit geregelt?

Grundlage: Art. 10 ArG.

Was bedeutet Abendarbeit für den Schichtplan?

Eine Spätschicht bis 22 Uhr ist Abendarbeit, keine Nachtarbeit. Bei unverschobenem Tagesrahmen beginnt die Nachtzeit erst um 23 Uhr.

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