Glossar Schichtarbeit
Abendarbeit
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Abendarbeit auf einen Blick.
Definition
Abendarbeit ist der späte Teil des bewilligungsfreien Tagesrahmens und endet mit dessen Ende, in der Regel um 23 Uhr. Sie ist nicht bewilligungspflichtig und löst keinen gesetzlichen Nachtzuschlag aus. Die Abgrenzung zur Nachtarbeit entscheidet darüber, ob Zuschläge anfallen.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Eine Spätschicht bis 22 Uhr ist Abendarbeit, keine Nachtarbeit. Bei unverschobenem Tagesrahmen beginnt die Nachtzeit erst um 23 Uhr.
Rechtsgrundlage
Art. 10 ArG
Mehr dazu
- Ab wann gilt Arbeit als Nachtarbeit?
- Alle Beiträge im Bereich Recht & Arbeitsgesetz
Verwandte Begriffe
- Tägliche Ruhezeit
- SECO
- Tagesarbeit
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- Arbeitszeitbewilligung
- Jugendliche Arbeitnehmende
- Vorübergehende Nachtarbeit
- Ununterbrochener Betrieb
- Grossbetrieb des Detailhandels
Häufige Fragen
Was bedeutet Abendarbeit?
Abendarbeit ist der späte Teil des bewilligungsfreien Tagesrahmens und endet mit dessen Ende, in der Regel um 23 Uhr. Sie ist nicht bewilligungspflichtig und löst keinen gesetzlichen Nachtzuschlag aus. Die Abgrenzung zur Nachtarbeit entscheidet darüber, ob Zuschläge anfallen.
Wo ist Abendarbeit geregelt?
Grundlage: Art. 10 ArG.
Was bedeutet Abendarbeit für den Schichtplan?
Eine Spätschicht bis 22 Uhr ist Abendarbeit, keine Nachtarbeit. Bei unverschobenem Tagesrahmen beginnt die Nachtzeit erst um 23 Uhr.
Nächster Schritt
Zuschläge berechnen