Glossar Schichtarbeit
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
Was Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) bedeutet, wo es geregelt ist und was es für einen Schichtplan heisst.
Definition
Die Verordnung 1 konkretisiert die allgemeinen Regeln des Arbeitsgesetzes: Arbeits- und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Pikettdienst und Bewilligungen. Für jeden Artikel gibt es eine Wegleitung des SECO. Für Schichtpläne ist sie die wichtigste Rechtsquelle neben dem Gesetz selbst.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Besonders häufig gebraucht werden Artikel 34 zu Schichtdauer und Rotationsrichtung, Artikel 29 zur verlängerten Nachtarbeit und die Artikel 36 bis 38 zum ununterbrochenen Betrieb.
Rechtsgrundlage
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, SR 822.111)
Mehr dazu
- Arbeitszeit und Ruhezeit in der Schweiz: Was das Arbeitsgesetz vorschreibt
- Alle Beiträge im Bereich Recht & Arbeitsgesetz
Verwandte Begriffe
- 14-Stunden-Rahmen
- Pause
- SECO
- Arbeitszeitbewilligung
- Kantonales Arbeitsinspektorat
- Mitwirkung bei der Arbeitszeitplanung
- Nachtarbeit
- Medizinische Untersuchung bei Nachtarbeit
- Dauernachtarbeit
Häufige Fragen
Was bedeutet Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)?
Die Verordnung 1 konkretisiert die allgemeinen Regeln des Arbeitsgesetzes: Arbeits- und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Pikettdienst und Bewilligungen. Für jeden Artikel gibt es eine Wegleitung des SECO. Für Schichtpläne ist sie die wichtigste Rechtsquelle neben dem Gesetz selbst.
Wo ist Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) geregelt?
Grundlage: Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, SR 822.111).
Was bedeutet Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) für den Schichtplan?
Besonders häufig gebraucht werden Artikel 34 zu Schichtdauer und Rotationsrichtung, Artikel 29 zur verlängerten Nachtarbeit und die Artikel 36 bis 38 zum ununterbrochenen Betrieb.
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