Glossar Schichtarbeit

Mitwirkung bei der Arbeitszeitplanung

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Mitwirkung bei der Arbeitszeitplanung auf einen Blick.

Definition

Arbeitnehmende sind bei der Planung der Arbeitszeiten und deren Änderungen beizuziehen. Sie sind möglichst frühzeitig zu informieren, in der Regel zwei Wochen vor einem Einsatz mit neuen Arbeitszeiten. Der Stundenplan ist bekannt zu geben, etwa durch Aushang.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Wer ein neues Schichtmodell einführt, muss die Belegschaft einbeziehen, nicht nur informieren. Kurzfristige Änderungen sind nicht verboten, aber die Ausnahme.

Rechtsgrundlage

Art. 47 und 48 ArG; Art. 69 ArGV 1

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Häufige Fragen

Was bedeutet Mitwirkung bei der Arbeitszeitplanung?

Arbeitnehmende sind bei der Planung der Arbeitszeiten und deren Änderungen beizuziehen. Sie sind möglichst frühzeitig zu informieren, in der Regel zwei Wochen vor einem Einsatz mit neuen Arbeitszeiten. Der Stundenplan ist bekannt zu geben, etwa durch Aushang.

Wo ist Mitwirkung bei der Arbeitszeitplanung geregelt?

Grundlage: Art. 47 und 48 ArG; Art. 69 ArGV 1.

Was bedeutet Mitwirkung bei der Arbeitszeitplanung für den Schichtplan?

Wer ein neues Schichtmodell einführt, muss die Belegschaft einbeziehen, nicht nur informieren. Kurzfristige Änderungen sind nicht verboten, aber die Ausnahme.

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