Glossar Schichtarbeit
Jugendliche Arbeitnehmende
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Jugendliche Arbeitnehmende auf einen Blick.
Definition
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Schutzvorschriften. Ab 15 Jahren sind höchstens neun Stunden Arbeit pro Tag innerhalb von zwölf Stunden erlaubt, die Ruhezeit beträgt mindestens zwölf Stunden, und Abendarbeit endet um 20 Uhr (unter 16) oder 22 Uhr (ab 16). Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Ausnahmen gibt es etwa für die berufliche Grundbildung oder mit behördlicher Bewilligung. Lernende gehören deshalb nicht in einen normalen Dreischichtplan.
Rechtsgrundlage
Art. 29–32 ArG, Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5)
Mehr dazu
- Arbeitszeit und Ruhezeit in der Schweiz: Was das Arbeitsgesetz vorschreibt
- Alle Beiträge im Bereich Recht & Arbeitsgesetz
Verwandte Begriffe
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- 14-Stunden-Rahmen
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Abendarbeit
- SECO
- Ersatzruhetag
- Dreischichtbetrieb
- Chauffeurverordnung (ARV 1)
- Grossbetrieb des Detailhandels
Häufige Fragen
Was bedeutet Jugendliche Arbeitnehmende?
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Schutzvorschriften. Ab 15 Jahren sind höchstens neun Stunden Arbeit pro Tag innerhalb von zwölf Stunden erlaubt, die Ruhezeit beträgt mindestens zwölf Stunden, und Abendarbeit endet um 20 Uhr (unter 16) oder 22 Uhr (ab 16). Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten.
Wo ist Jugendliche Arbeitnehmende geregelt?
Grundlage: Art. 29–32 ArG, Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5).
Was bedeutet Jugendliche Arbeitnehmende für den Schichtplan?
Ausnahmen gibt es etwa für die berufliche Grundbildung oder mit behördlicher Bewilligung. Lernende gehören deshalb nicht in einen normalen Dreischichtplan.
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