Glossar Schichtarbeit

Jugendliche Arbeitnehmende

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Jugendliche Arbeitnehmende auf einen Blick.

Definition

Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Schutzvorschriften. Ab 15 Jahren sind höchstens neun Stunden Arbeit pro Tag innerhalb von zwölf Stunden erlaubt, die Ruhezeit beträgt mindestens zwölf Stunden, und Abendarbeit endet um 20 Uhr (unter 16) oder 22 Uhr (ab 16). Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Ausnahmen gibt es etwa für die berufliche Grundbildung oder mit behördlicher Bewilligung. Lernende gehören deshalb nicht in einen normalen Dreischichtplan.

Rechtsgrundlage

Art. 29–32 ArG, Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5)

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Jugendliche Arbeitnehmende?

Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Schutzvorschriften. Ab 15 Jahren sind höchstens neun Stunden Arbeit pro Tag innerhalb von zwölf Stunden erlaubt, die Ruhezeit beträgt mindestens zwölf Stunden, und Abendarbeit endet um 20 Uhr (unter 16) oder 22 Uhr (ab 16). Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten.

Wo ist Jugendliche Arbeitnehmende geregelt?

Grundlage: Art. 29–32 ArG, Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5).

Was bedeutet Jugendliche Arbeitnehmende für den Schichtplan?

Ausnahmen gibt es etwa für die berufliche Grundbildung oder mit behördlicher Bewilligung. Lernende gehören deshalb nicht in einen normalen Dreischichtplan.

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