Glossar Schichtarbeit

Chauffeurverordnung (ARV 1)

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Chauffeurverordnung (ARV 1) auf einen Blick.

Definition

Die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer regelt Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für den Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und den Personenverkehr mit mehr als acht Plätzen neben dem Fahrer. Für Kleinbusse und Taxis gilt die ARV 2.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Die ARV 1 wird regelmässig an das EU-Recht angepasst. Massgebend für die Kontrolle sind die Daten aus dem Fahrtschreiber.

Rechtsgrundlage

ARV 1 (SR 822.221), ARV 2 (SR 822.222)

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Chauffeurverordnung (ARV 1)?

Die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer regelt Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für den Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und den Personenverkehr mit mehr als acht Plätzen neben dem Fahrer. Für Kleinbusse und Taxis gilt die ARV 2.

Wo ist Chauffeurverordnung (ARV 1) geregelt?

Grundlage: ARV 1 (SR 822.221), ARV 2 (SR 822.222).

Was bedeutet Chauffeurverordnung (ARV 1) für den Schichtplan?

Die ARV 1 wird regelmässig an das EU-Recht angepasst. Massgebend für die Kontrolle sind die Daten aus dem Fahrtschreiber.

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