Glossar Schichtarbeit
Chauffeurverordnung (ARV 1)
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Chauffeurverordnung (ARV 1) auf einen Blick.
Definition
Die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer regelt Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für den Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und den Personenverkehr mit mehr als acht Plätzen neben dem Fahrer. Für Kleinbusse und Taxis gilt die ARV 2.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Die ARV 1 wird regelmässig an das EU-Recht angepasst. Massgebend für die Kontrolle sind die Daten aus dem Fahrtschreiber.
Rechtsgrundlage
ARV 1 (SR 822.221), ARV 2 (SR 822.222)
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Bewachungs- und Überwachungspersonal
- Spitex
- Lenkzeit
- Telefonzentrale
- Bäckerei, Konditorei, Confiserie
- Betrieb für Reisende
- Tägliche Ruhezeit
- Bereitschaftsdienst
- Sonntagsarbeit
Häufige Fragen
Was bedeutet Chauffeurverordnung (ARV 1)?
Die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer regelt Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für den Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und den Personenverkehr mit mehr als acht Plätzen neben dem Fahrer. Für Kleinbusse und Taxis gilt die ARV 2.
Wo ist Chauffeurverordnung (ARV 1) geregelt?
Grundlage: ARV 1 (SR 822.221), ARV 2 (SR 822.222).
Was bedeutet Chauffeurverordnung (ARV 1) für den Schichtplan?
Die ARV 1 wird regelmässig an das EU-Recht angepasst. Massgebend für die Kontrolle sind die Daten aus dem Fahrtschreiber.
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