Für Chauffeure von Lastwagen über 3,5 Tonnen und von Cars regelt die Chauffeurverordnung ARV 1 Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten: höchstens neun Stunden Lenkzeit am Tag, zweimal pro Woche zehn, 56 Stunden in der Woche und 90 in zwei Wochen. Im Lager und in der Logistik gilt das Arbeitsgesetz mit Bewilligungspflicht für Nachtarbeit. Bahn, Bus und Tram im öffentlichen Verkehr unterstehen einem eigenen Gesetz.
Im Transport gelten drei Regelwerke nebeneinander. Die ARV 1 regelt Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Berufschauffeure im Güterverkehr über 3,5 Tonnen und im Personenverkehr mit mehr als acht Plätzen neben dem Fahrer. Das Arbeitsgesetz gilt für Lager, Umschlag und Disposition. Das Arbeitszeitgesetz gilt für konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Wer neben dem Fahren weitere berufliche Tätigkeiten ausübt, etwa im Lager, untersteht nach der ARV in der Regel mit der gesamten Tätigkeit den Chauffeurregeln.
Welche Regeln gelten für wen?
| Tätigkeit | Arbeits- und Ruhezeit nach | Vollzug |
|---|---|---|
| Lastwagen über 3,5 t, Car und Bus mit mehr als 8 Plätzen neben dem Fahrer | Chauffeurverordnung ARV 1 | Kanton und Polizei |
| Kleinbus, Taxi, Limousine im Personentransport | Chauffeurverordnung ARV 2 | Kanton und Polizei |
| Lager, Umschlag, Disposition | Arbeitsgesetz | kantonales Arbeitsinspektorat |
| Bahn, Bus, Tram und Schiff konzessionierter Unternehmen | Arbeitszeitgesetz AZG | Bundesamt für Verkehr |
Für die Fahrzeuge der ARV 1 gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa Fahrzeuge bis 40 Kilometer pro Stunde, Armee, Polizei, Feuerwehr und bestimmte Fahrten im Nahbereich. Die Einzelheiten stehen in der Verordnung.
Lenk- und Arbeitszeit nach ARV 1
Lenkzeit pro Tag. Höchstens neun Stunden zwischen zwei Ruhezeiten, zweimal pro Woche zehn Stunden.
Lenkzeit pro Woche. Höchstens 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen zusammen höchstens 90 Stunden.
Arbeitszeit. Höchstens 60 Stunden pro Woche und im Durchschnitt von 26 Wochen 48 Stunden. Zur Arbeitszeit zählen neben dem Fahren auch Laden, Warten auf Anweisung und andere Tätigkeiten. Arbeit bei verschiedenen Arbeitgebern wird zusammengerechnet.
Lenkpause. Nach 4½ Stunden Lenkzeit mindestens 45 Minuten, aufteilbar in 15 und 30 Minuten in dieser Reihenfolge.
Arbeitspause. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten, aufteilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten.
Tägliche Ruhezeit. Elf Stunden innerhalb von 24 Stunden, höchstens dreimal pro Woche auf neun Stunden verkürzbar. Sie kann in drei und neun Stunden aufgeteilt werden.
Wöchentliche Ruhezeit. 45 Stunden, spätestens nach sechs Tagen. In zwei Wochen darf eine davon auf 24 Stunden verkürzt werden; die Differenz ist innert drei Wochen nachzuholen.
Gezählt wird nach Kalenderwoche von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. Für Car-Rundfahrten im Inland gelten seit einem Bundesratsbeschluss vom März 2025 die gleichen Erleichterungen wie im grenzüberschreitenden Verkehr, etwa die wöchentliche Ruhezeit erst nach zwölf Tagen.
Die ARV rechnet anders als das Arbeitsgesetz: Neben der Arbeitszeit gibt es eine eigene Lenkzeit, und beide haben ihre eigenen Pausen und Durchschnitte. Wer Touren plant, kommt mit einer Wochenbetrachtung nicht aus. Die Grenze von 90 Stunden Lenkzeit in zwei Wochen und der Schnitt von 48 Stunden Arbeitszeit über 26 Wochen setzen sich über mehrere Planperioden fort. Massgebend sind die Daten aus dem Fahrtschreiber, nicht der Dienstplan.
Was gilt im Lager und in der Logistik?
Für Lager, Umschlag, Kommissionierung und Disposition gilt das Arbeitsgesetz ohne branchenspezifische Sonderregeln:
- Arbeit von 6 bis 23 Uhr ist bewilligungsfrei. Nachtarbeit braucht eine Bewilligung, vorübergehend vom Kanton, dauernd vom SECO; Einzelheiten unter Wann braucht Nachtarbeit eine Bewilligung?
- Höchstarbeitszeit 45 Stunden in industriellen Betrieben und für Büro- und technisches Personal, für die übrigen Arbeitnehmenden 50 Stunden.
- Elf Stunden Ruhe zwischen zwei Schichten, Vorwärtsrotation im Dreischichtbetrieb.
- Bei regelmässiger Nachtarbeit 10 Prozent Zeitzuschlag, bei vorübergehender 25 Prozent Lohnzuschlag; mehr unter Nachtzuschlag in der Schweiz.
Verteilzentren mit Rundumbetrieb planen oft mit Modellen aus der Industrie. Die Schichtplan-Vorlagen zeigen solche Modelle mit Prüfung nach Arbeitsgesetz, darunter die SECO-Musterpläne. Für eigene Muster rechnet der Schichtplan-Check Ruhezeiten, Nächte in Folge und die Arbeitszeit je Kalenderwoche. Für Chauffeure nach ARV 1 gilt diese Prüfung nicht.
Was gilt im öffentlichen Verkehr?
Unternehmen des öffentlichen Verkehrs mit Konzession, etwa Bahnen, Postauto, städtische Busse und Trams, unterstehen dem Arbeitszeitgesetz und nicht dem Arbeitsgesetz. Es hat eigene Begriffe wie Dienstschicht und eigene Grenzen. Zuständig ist das Bundesamt für Verkehr, das eine Wegleitung zum Gesetz und seiner Verordnung herausgibt.
Die ARV 1 wird regelmässig an das EU-Recht angepasst und enthält zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle, etwa für Doppelbesatzung, Fähren und Lernende. Die Angaben hier fassen die Grundregeln zusammen. Massgebend sind die Verordnung in der gültigen Fassung und die Auskünfte der kantonalen Vollzugsbehörde. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
💬 Meine Einschätzung
Ich habe 17 Jahre in einem Schweizer Produktionsbetrieb Schichtpläne erstellt, nicht im Transport. Meine Einschätzung: Die Schnittstelle ist das Problem. Wenn ein Betrieb Lager nach Arbeitsgesetz und Fahrer nach ARV im selben Plan führt, gelten zwei Rechnungen für Wochen, Pausen und Ruhezeiten. Ich würde sie getrennt prüfen und nicht darauf vertrauen, dass ein Plan, der für das Lager aufgeht, auch für die Fahrer stimmt.
- Lastwagen über 3,5 t und Cars: Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit nach ARV 1.
- Lenkzeit 9 Stunden am Tag, zweimal 10, 56 pro Woche, 90 in zwei Wochen.
- Arbeitszeit höchstens 60 Stunden pro Woche, im Schnitt von 26 Wochen 48.
- Lager und Logistik: Arbeitsgesetz, Nachtarbeit nur mit Bewilligung.
- Öffentlicher Verkehr: Arbeitszeitgesetz, Aufsicht Bundesamt für Verkehr.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Lastwagenchauffeur am Tag fahren?
Höchstens neun Stunden, zweimal pro Woche zehn Stunden. Nach 4½ Stunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben.
Gilt das Arbeitsgesetz für Chauffeure?
Für Chauffeure von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und von Cars regelt die ARV 1 Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten. Für Kleinbusse und Taxis gilt die ARV 2.
Braucht ein Logistikzentrum eine Bewilligung für Nachtschichten?
Ja, sofern zwischen 23 und 6 Uhr gearbeitet wird. Vorübergehende Nachtarbeit bewilligt der Kanton, dauernde das SECO.
Was gilt für Bus- und Tramchauffeure?
Bei konzessionierten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs gilt das Arbeitszeitgesetz mit eigener Verordnung, beaufsichtigt vom Bundesamt für Verkehr.
Quellen
- Les Routiers Suisses, Broschüre Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 1, Ausgabe 2020
- Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1, SR 822.221)
- Bundesrat, Änderung der ARV 1 für Car-Rundfahrten, März 2025, zusammengefasst bei arbeitsrecht-aktuell.ch
- Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 2, 9, 10, 15a, 17 und 17b
- Bundesamt für Verkehr, Wegleitung zum Arbeitszeitgesetz und zur Verordnung (AZG, AZGV)
Zuletzt geprüft: 24. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


