Schichtarbeit im Sicherheitsdienst: Welche Regeln gelten?

Im Bewachungs- und Überwachungsdienst dürfen Nacht-, Sonntags- und Rundumeinsätze ohne Bewilligung geplant werden. Dafür lässt die Verordnung 2 längere Nächte bis elf Stunden innerhalb von 13 und Ruhezeiten bis neun Stunden zu, jeweils mit Ausgleich im Durchschnitt. Der allgemeinverbindliche GAV der Branche verlangt zusätzlich 112 freie Tage und zwölf freie Sonntage im Jahr.

📋 Kurz zusammengefasst

Artikel 45 der Verordnung 2 gilt für Arbeitnehmende, deren Haupttätigkeit Bewachung oder Überwachung ist: Objekt- und Personenschutz, Verkehrsdienst, Ordnungsdienst, Einsätze an Veranstaltungen. Die wichtigsten Sonderregeln: keine Bewilligung für Nacht, Sonntag und ununterbrochenen Betrieb; Nachtarbeit in einzelnen Nächten bis elf Stunden innerhalb von 13, im Wochenschnitt höchstens neun; Ruhezeit mehrmals pro Woche bis neun Stunden, im Zweiwochenschnitt zwölf; mindestens zwölf freie Sonntage. Der GAV für private Sicherheitsdienstleistungen ist bis Ende 2026 allgemeinverbindlich für Betriebe ab zehn Mitarbeitenden.

Für wen gelten die Sonderregeln?

Massgebend ist die Haupttätigkeit der Person. Zur Bewachung und Überwachung zählen nach der Wegleitung des SECO unter anderem:

  • Bewachung von Örtlichkeiten, Gebäuden, Personen und Gegenständen
  • Verkehrslenkung und -überwachung
  • Ordnungsdienst
  • Einsätze an Sportanlässen, Messen, Ausstellungen und Konzerten

Hat ein Unternehmen eine eigene Sicherheitsabteilung, etwa ein Werkschutz in einem Industriebetrieb, gelten die Sonderregeln nur, wenn diese Abteilung überwiegend Bewachungs- oder Überwachungsaufgaben hat.

Welche Arbeits- und Ruhezeiten gelten?

Bewilligung. Nacht- und Sonntagsarbeit sowie der ununterbrochene Betrieb sind ohne Bewilligung zulässig. Die übrigen Vorschriften zu diesen Arbeitsformen bleiben anwendbar, etwa Zuschläge und medizinische Untersuchung.

Höchstarbeitszeit. In einzelnen Wochen darf sie um bis zu vier Stunden überschritten werden, wenn im Jahresdurchschnitt die Fünftagewoche gewährt wird. Im Durchschnitt von drei Wochen muss sie eingehalten sein.

Lange Nächte. In einzelnen Nächten sind bis zu elf Stunden Arbeit innerhalb von 13 Stunden zulässig. Im Wochendurchschnitt darf die Nachtarbeit neun Stunden pro Nacht nicht überschreiten.

Nächte in Folge. Bei Fünftagewoche im Jahresdurchschnitt bis zu sechs von sieben Nächten ohne Wechsel mit Tagesarbeit.

Ruhezeit. Sie darf mehrmals pro Woche auf neun Stunden verkürzt werden, muss aber im Zweiwochenschnitt zwölf Stunden erreichen. Im Einsatz nach einer verkürzten Ruhezeit ist keine Überzeit zulässig.

Sonntage. Mindestens zwölf freie Sonntage pro Kalenderjahr. In Wochen mit Sonntagsarbeit folgen auf die tägliche Ruhezeit 36 Stunden Wochenruhe, zusammen 47 Stunden.

Überzeit am Sonntag. Zulässig, aber innert 14 Wochen mit gleich langer Freizeit auszugleichen. Die Überzeit ist auf 140 Stunden im Jahr begrenzt.

💡 Expert Insight

Die Sonderregeln im Sicherheitsdienst sind fast alle an Durchschnitte gebunden: neun Stunden Nachtarbeit im Wochenschnitt, zwölf Stunden Ruhe im Zweiwochenschnitt, Höchstarbeitszeit im Dreiwochenschnitt. Eine einzelne Elfstundennacht ist zulässig, drei davon in einer Woche nicht mehr, weil der Schnitt dann über neun Stunden liegt. Wer Einsätze plant, muss diese Durchschnitte laufend nachrechnen, nicht erst am Monatsende.

Was regelt der GAV?

Der Gesamtarbeitsvertrag für private Sicherheitsdienstleistungen ist für die ganze Schweiz allgemeinverbindlich erklärt, zuletzt verlängert bis 31. Dezember 2026. Er gilt für Betriebe mit mindestens zehn Mitarbeitenden und für das operative Personal, also nicht für Geschäftsleitung und Administration.

Thema Regel im GAV
Jahresarbeitszeit Vollzeit zwischen 1801 und 2300 Stunden, im Vertrag festgelegt
Zeitbonus Nacht und Sonntag 6 Minuten je Stunde (10 Prozent) für Arbeit von 23 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 23 Uhr
Freie Tage 112 im Jahr, vorübergehend mindestens 90
Freie Sonntage mindestens 12 im Kalenderjahr
Planung freie Tage in der Regel zwei Wochen im Voraus bekannt
Pausen 15 Minuten ab 5½, 30 Minuten ab 7, 60 Minuten ab 9 Stunden
Viel Arbeit im Monat über 210 Stunden: 25 Prozent Zeitzuschlag, ausser Werttransport

Der Zeitbonus für Nacht und Sonntag führt zu zusätzlichen freien Tagen. Die gesetzlichen Grenzen für Ruhezeit und tägliche Arbeitszeit bleiben ausdrücklich vorbehalten.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die Allgemeinverbindlicherklärung ist befristet und wird periodisch erneuert. Massgebend sind der aktuelle GAV und die Liste des SECO. Der GAV regelt weitere Punkte wie Mindestlöhne nach Kategorien. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Welche Schichtmodelle sind üblich?

Rundumbewachung mit wenigen Personen pro Objekt läuft oft in langen Diensten. Die Verordnung erlaubt einzelne Nächte bis elf Stunden, im Wochenschnitt aber höchstens neun Stunden Nachtarbeit pro Nacht. Für Objekte mit fester Besetzung eignen sich Rotationen mit Achtstundenschichten, wie sie die Schichtplan-Vorlagen zeigen. Wie sich ein Modell auf die Arbeitszeit je Kalenderwoche auswirkt, zeigt der Schichtplan-Check. Er rechnet mit den allgemeinen Regeln des Arbeitsgesetzes, nicht mit den Sonderregeln für die Bewachung.

💬 Meine Einschätzung

Ich war 17 Jahre Teamleiter in einem Schweizer Produktionsbetrieb, nicht in der Sicherheitsbranche. Meine Einschätzung zur Planung: Je mehr Spielraum eine Sonderregel gibt, desto wichtiger wird die Kontrolle danach. Im Sicherheitsdienst sind fast alle Erleichterungen Durchschnitte über Wochen. Ein fester, wiederkehrender Plan macht es viel einfacher, diese Durchschnitte zu halten, als jede Woche neu zu verteilen.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Haupttätigkeit Bewachung oder Überwachung: Nacht, Sonntag und Rundumbetrieb ohne Bewilligung.
  • Einzelne Nächte bis 11 Stunden innerhalb von 13, im Wochenschnitt höchstens 9.
  • Ruhezeit mehrmals pro Woche 9 Stunden, im Zweiwochenschnitt 12.
  • Mindestens 12 freie Sonntage, nach Sonntagsarbeit 36 Stunden Wochenruhe.
  • GAV: 112 freie Tage, 10 Prozent Zeitbonus für Nacht und Sonntag, allgemeinverbindlich bis Ende 2026.

Häufige Fragen

Darf ein Sicherheitsmitarbeiter zwölf Stunden Nachtdienst leisten?

In einzelnen Nächten sind elf Stunden Arbeit innerhalb von 13 Stunden zulässig. Im Wochenschnitt darf die Nachtarbeit neun Stunden pro Nacht nicht überschreiten.

Wie viele freie Tage stehen im Sicherheitsdienst zu?

Nach GAV 112 freie Tage im Jahr, vorübergehend mindestens 90, und mindestens zwölf freie Sonntage.

Gibt es einen Nachtzuschlag im Sicherheitsdienst?

Der GAV sieht einen Zeitbonus von 6 Minuten pro Stunde vor, also 10 Prozent, für Arbeit von 23 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

Gilt der GAV auch für kleine Sicherheitsfirmen?

Die Allgemeinverbindlicherklärung erfasst Betriebe mit mindestens zehn Mitarbeitenden. Kleinere Betriebe sind nur gebunden, wenn sie dem GAV als Verbandsmitglied unterstehen.

Quellen

  • Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2), Artikel 45, mit Wegleitung des SECO
  • Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 9, 12, 15a, 17 und 18
  • Gesamtarbeitsvertrag für die Branche der privaten Sicherheitsdienstleistungen, Fassung ab 1. Januar 2024, Artikel 2, 8, 12 bis 15, und Allgemeinverbindlicherklärung
  • SECO, Liste der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge des Bundes, Oktober 2026

Zuletzt geprüft: 24. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.