Im Detailhandel ist Arbeit von 6 bis 23 Uhr ohne Bewilligung zulässig, solange der Arbeitstag einer Person samt Pausen innerhalb von 14 Stunden liegt. Am Sonntag braucht es eine Bewilligung, ausser an höchstens vier Sonntagen, die der Kanton bezeichnet, und in Betrieben mit Sonderregel wie Bahnhofsläden, Tankstellenshops und Kiosken.
Wie lange ein Laden offen hat, regeln Kanton und Gemeinde. Wann das Personal arbeiten darf, regelt das Arbeitsgesetz. Die Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche in Grossbetrieben des Detailhandels mit über 50 Beschäftigten pro Verkaufsstelle, sonst 50 Stunden. Für bis zu vier Sonntagsverkäufe im Jahr braucht es keine Bewilligung. Kiosken, Läden für Reisende an Bahnhöfen und Flughäfen sowie Tankstellenshops an Hauptverkehrsachsen erlaubt die Verordnung 2 mehr, verlangt dafür aber eine Mindestzahl freier Sonntage.
Ladenöffnung und Arbeitszeit: zwei verschiedene Gesetze
Ob ein Geschäft am Abend oder am Sonntag offen sein darf, steht in den kantonalen Ladenöffnungsgesetzen; dort geht es um die öffentliche Ruhe. Das Arbeitsgesetz schützt die Arbeitnehmenden. Beide müssen erfüllt sein. Ein Laden, der nach kantonalem Recht bis 22 Uhr offen haben darf, kann das Personal trotzdem nur innerhalb der Grenzen des Arbeitsgesetzes einsetzen.
Was gilt an Werktagen?
Tages- und Abendarbeit. Von 6 bis 23 Uhr ohne Bewilligung. Mit Zustimmung der Arbeitnehmervertretung oder der Mehrheit der Betroffenen kann dieser Zeitraum um eine Stunde verschoben werden, etwa auf 5 bis 22 Uhr für die Warenannahme am Morgen.
14-Stunden-Rahmen. Arbeit, Pausen und Überzeit einer Person müssen innerhalb von 14 Stunden liegen. Wer um 7 Uhr beginnt, ist spätestens um 21 Uhr fertig.
Höchstarbeitszeit. 45 Stunden pro Woche für das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, das sind Betriebe mit über 50 Beschäftigten pro Verkaufsstelle. In kleineren Läden gelten 50 Stunden.
Ruhezeit. Elf Stunden zwischen zwei Einsätzen; einmal pro Woche acht Stunden, wenn der Zweiwochenschnitt elf erreicht. Wer den Abendverkauf bis 21 Uhr macht, darf frühestens um 8 Uhr wieder anfangen.
Nachtarbeit. Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr, etwa für Inventur oder das Auffüllen der Regale, braucht eine Bewilligung, sofern keine Sonderregel greift. Mehr dazu unter Wann braucht Nachtarbeit eine Bewilligung?
Im Detailhandel wird selten rotiert wie in der Industrie, sondern über Früh- und Spätdienste mit wechselnden Längen geplant. Die heikle Stelle ist der Wechsel vom späten Abendverkauf auf den frühen Dienst am nächsten Morgen. Einmal pro Woche sind acht Stunden Ruhe zulässig, öfter nicht. Wer seinen Dienstplan prüfen will, kann die eigenen Zeiten im Schichtplan-Check eingeben.
Was gilt am Sonntag?
Grundsätzlich ist Sonntagsarbeit verboten, also von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Für den Detailhandel gibt es drei Wege, die davon abweichen.
Bis zu vier Sonntagsverkäufe. Die Kantone dürfen höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Personal beschäftigen. Die Auswahl darf nicht den einzelnen Geschäften überlassen werden. Der Kanton Bern hält in seiner Verfügung fest, dass dafür 50 Prozent Lohnzuschlag geschuldet sind und gegebenenfalls ein Ersatzruhetag.
Sonderregeln der Verordnung 2. Bestimmte Betriebe dürfen am Sonntag ohne Bewilligung öffnen und Personal einsetzen:
| Betrieb | Sonntag | Nacht | Freie Sonntage pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Kiosk an öffentlichen Strassen und Plätzen | ganzer Sonntag, Arbeit von 5 bis 24 Uhr | nein | 26, mindestens einer pro Quartal |
| Laden für Reisende an Bahnhof, Flughafen, Terminal, Grenzort | ganzer Sonntag | bis 1 Uhr | 12 |
| Tankstellenshop an Autobahnraststätte oder Hauptverkehrsweg | ganzer Sonntag | ganze Nacht | 12 |
| Laden in Fremdenverkehrsgebiet, während der Saison | ja | nein | 26, mindestens einer pro Quartal |
Läden für Reisende und Tankstellenshops fallen nur darunter, wenn das Angebot auf Reisende ausgerichtet ist: Grundbedarf in handlichen Mengen, kein Vollsortiment. Welche Strassen als Hauptverkehrswege gelten, bestimmt der Kanton; Pendlerverkehr genügt nicht. Für grosse Bahnhöfe und bestimmte Flughäfen gilt eine weitere Sonderregel, Artikel 26a der Verordnung 2.
Bewilligung. Für vorübergehende Sonntagsarbeit mit dringendem Bedürfnis erteilt der Kanton eine Bewilligung. Dann sind 50 Prozent Lohnzuschlag geschuldet. Mehr dazu unter Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?
Für Bäckereien, Konditoreien und Confiserien mit überwiegend eigenen Produkten gelten eigene Regeln, beschrieben unter Schichtarbeit in der Bäckerei.
Für den Detailhandel gibt es keinen landesweit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Grosse Detailhändler haben eigene GAV, einzelne Kantone Normalarbeitsverträge. Sie können günstigere Regeln enthalten, etwa zur Planung oder zu Zuschlägen. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
💬 Meine Einschätzung
Ich habe meine 17 Jahre Teamleitung in der Produktion verbracht, nicht im Verkauf. Meine Einschätzung aus Sicht der Planung: Im Detailhandel entscheiden nicht die Nächte über die Belastung, sondern die Abstände zwischen Abend- und Frühdienst und die Zahl der Samstage. Wer dort plant, sollte freie Wochenenden genauso bewusst verteilen wie in einem Schichtbetrieb, auch wenn das Gesetz den Samstag nicht schützt.
- Ladenöffnung: Kanton und Gemeinde. Personaleinsatz: Arbeitsgesetz.
- Werktags 6 bis 23 Uhr ohne Bewilligung, Arbeitstag samt Pausen innerhalb von 14 Stunden.
- 45 Stunden in Grossbetrieben mit über 50 Beschäftigten pro Verkaufsstelle, sonst 50.
- Höchstens 4 bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe, vom Kanton bezeichnet.
- Kioske, Reisendenläden und Tankstellenshops: Sonderregeln mit 12 oder 26 freien Sonntagen.
Häufige Fragen
Wie lange darf eine Verkäuferin am Abend arbeiten?
Ohne Bewilligung bis 23 Uhr, mit Zustimmung bis höchstens 24 Uhr, wenn dafür der Morgen um eine Stunde später beginnt. Der Arbeitstag muss innerhalb von 14 Stunden liegen.
Gibt es einen Zuschlag für Sonntagsverkäufe?
Für vorübergehende Sonntagsarbeit sieht das Gesetz 50 Prozent Lohnzuschlag vor. Der Kanton Bern wendet das auf die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe an. Ein GAV kann mehr vorsehen.
Darf ein Tankstellenshop die ganze Nacht offen haben?
Arbeitsrechtlich ja, wenn er an einer Autobahnraststätte oder einem Hauptverkehrsweg mit starkem Reiseverkehr liegt und das Angebot auf Reisende ausgerichtet ist. Die Ladenöffnung regelt zusätzlich der Kanton.
Gelten im Laden 45 oder 50 Stunden?
45 Stunden in Grossbetrieben mit über 50 Beschäftigten pro Verkaufsstelle, sonst 50 Stunden.
Quellen
- Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 9, 10, 15a, 18 und 19, mit Wegleitung des SECO zu Artikel 19
- Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2), Artikel 25, 26 und 26a, mit Wegleitung des SECO zu Artikel 26, November 2017
- SECO, FAQ Ladenöffnung am Sonntag
- Kanton Bern, Amt für Wirtschaft, Verfügung zur bewilligungsfreien Sonntagsarbeit im Detailhandel, 20. September 2023
- Kantonales Arbeitsinspektorat Graubünden, Merkblatt Arbeitszeiten in Verkaufsgeschäften in Fremdenverkehrsgebieten, Mai 2022
- Kaufmännischer Verband, Merkblatt Arbeits- und Ruhezeiten, Oktober 2024
Zuletzt geprüft: 24. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


