Zuletzt aktualisiert am 24. October 2026
Im Spital gilt das Arbeitsgesetz mit Sonderbestimmungen: Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung, Ruhezeit unter Bedingungen bis neun Stunden, Tagesrahmen bis 17 Stunden und besondere Nachtdienste mit Präsenzzeit. Mindestens zwölf Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.
Für Krankenanstalten und Kliniken erklärt Artikel 15 der Verordnung 2 eine Reihe von Sonderbestimmungen für anwendbar. Die wichtigsten: keine Bewilligung für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit; tägliche Ruhezeit bis neun Stunden, wenn sie im Zweiwochenschnitt zwölf erreicht; Nachtdienste innerhalb von zwölf Stunden mit bis zu zehn Arbeitsstunden, wenn ein grosser Teil Präsenzzeit ist; mindestens zwölf freie Sonntage pro Jahr; Pikett mit kurzer Interventionszeit nur gegen Zeitgutschrift. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden.
Für wen gelten die Regeln?
Für alle Arbeitnehmenden eines Spitals oder einer Klinik, die dem Arbeitsgesetz untersteht — Pflege, Ärzteschaft, Technik, Hauswirtschaft. Als Krankenanstalten gelten ärztlich betreute Betriebe für Kranke, Wöchnerinnen, Säuglinge, Verunfallte und Rekonvaleszente.
Zwei Einschränkungen sind wichtig. Spitäler der kantonalen oder kommunalen Verwaltung und öffentlich-rechtliche Anstalten mit überwiegend öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen sind vom Gesetz weitgehend ausgenommen; dann gilt kantonales Personalrecht und vom Arbeitsgesetz nur der Gesundheitsschutz. Assistenzärztinnen und -ärzte dagegen unterstehen dem Gesetz immer.
Für Alters- und Pflegeheime enthält die Verordnung 2 eigene Bestimmungen, die von denen der Spitäler abweichen können; sie sind unter Schichtarbeit im Alters- und Pflegeheim beschrieben.
Welche Arbeits- und Ruhezeiten gelten?
Höchstarbeitszeit. 50 Stunden pro Woche; Überzeit höchstens 140 Stunden im Kalenderjahr, auszugleichen mit 25 Prozent Zuschlag oder gleich langer Freizeit.
Tagesrahmen. Normalerweise müssen Arbeit, Pausen und Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen. Im Spital darf der Rahmen auf 17 Stunden ausgedehnt werden, wenn die tägliche Ruhezeit im Wochenschnitt mindestens zwölf Stunden beträgt und zwischen zwei Einsätzen mindestens acht Stunden liegen.
Ruhezeit. Grundsätzlich elf Stunden. Sie darf auf neun Stunden verkürzt werden, wenn sie im Durchschnitt von zwei Wochen zwölf Stunden erreicht. Die Einhaltung ist alle zwei Wochen zu prüfen.
Arbeitstage in Folge. Bis zu sieben, wenn die tägliche Arbeitszeit höchstens neun Stunden beträgt, der Zweiwochenschnitt 50 Stunden nicht übersteigt und danach 83 Stunden frei sind.
Die Durchschnittsregeln sind im Spital Segen und Risiko zugleich. Sie erlauben Dienstpläne, die mit festen Grenzen nicht möglich wären — aber nur, wenn jemand den Zweiwochenschnitt tatsächlich nachrechnet. Wird ein Dienst getauscht oder kurzfristig verlängert, verschiebt sich der Schnitt, und aus einer zulässigen Neunstundenruhe wird eine unzulässige. Ohne Zeiterfassung, die diese Durchschnitte automatisch prüft, lassen sich die Sonderregeln kaum sauber anwenden.
Wie funktionieren Nachtdienste im Spital?
Die Grundregel — höchstens neun Arbeitsstunden innerhalb von zehn — wird im Spital durch zwei Varianten innerhalb eines Zwölfstundenrahmens ergänzt:
- Bis zu zehn Arbeitsstunden, wenn ein grosser Teil davon Präsenzzeit ist, eine Liegemöglichkeit besteht und danach zwölf Stunden Ruhe folgen.
- Bis zu acht Arbeitsstunden, wenn die ganzen zwölf Stunden als Arbeitszeit gelten, eine Liegemöglichkeit besteht und danach zwölf Stunden Ruhe folgen.
Arbeit, die teilweise in der Nacht liegt, gilt vollständig als Nachtarbeit; der Zuschlag wird aber nur für den Nachtanteil geschuldet. Ab 25 Nächten im Jahr gilt der Zeitzuschlag von zehn Prozent. Im Gesundheitsbereich ist die medizinische Untersuchung für Nachtarbeitende obligatorisch.
Was gilt für Sonntage?
Mindestens zwölf freie Sonntage pro Kalenderjahr; sie dürfen unregelmässig verteilt sein. In der Woche mit Sonntagsarbeit oder der folgenden ist nach der täglichen Ruhezeit eine wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden zu gewähren — zusammen also 47 Stunden am Stück.
Vorübergehende Sonntagsarbeit bis sechs Sonntage im Jahr wird mit 50 Prozent Zuschlag vergütet; bei dauernder Sonntagsarbeit sieht das Gesetz keinen Zuschlag vor. Mehr dazu unter Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?
Was gilt für Pikett und Bereitschaft?
Pikett zu Hause mit einer Interventionszeit von mindestens 30 Minuten zählt nur mit Einsätzen und Wegzeit als Arbeitszeit. Ist die Interventionszeit zwingend kürzer, besteht Anspruch auf eine Zeitgutschrift von zehn Prozent der inaktiven Pikettzeit. Muss das Personal im Spital bleiben, handelt es sich um Bereitschaftsdienst, und die ganze Zeit ist Arbeitszeit.
Pikett ist an höchstens sieben Tagen innerhalb von vier Wochen zulässig, danach folgen zwei Wochen ohne Pikett. Einzelheiten unter Zählt Pikettdienst als Arbeitszeit?
Viele Spitäler und Pflegeinstitutionen haben Gesamtarbeitsverträge oder kantonale Personalreglemente, die günstigere Regeln vorsehen. Sie gehen dem Gesetz vor, soweit sie die Arbeitnehmenden besserstellen. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
💬 Meine Einschätzung
Meine 17 Jahre Teamleitung habe ich in einem Produktionsbetrieb verbracht, nicht im Spital — deshalb hier bewusst nur eine Einschätzung zur Planung. Was mir an den Spitalregeln auffällt: Fast jede Erleichterung ist an einen Durchschnitt gebunden. Wer in der Pflege plant, sollte deshalb die Durchschnitte nicht als Spielraum betrachten, sondern als Kontrollpflicht. Und wer in der Pflege arbeitet, darf die Zeiterfassung einfordern, die diese Kontrolle erst möglich macht.
- Spital: Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung, 50 Stunden Höchstarbeitszeit.
- Ruhezeit bis 9 Stunden, wenn im Zweiwochenschnitt 12.
- Nachtdienst: bis 10 Arbeitsstunden in 12, mit Präsenzzeit, Liegemöglichkeit und 12 Stunden Ruhe danach.
- Mindestens 12 freie Sonntage, nach Sonntagsarbeit 36 Stunden Wochenruhe.
- Pikett unter 30 Minuten Interventionszeit: 10 Prozent Zeitgutschrift.
Häufige Fragen
Darf eine Pflegefachperson zwölf Stunden Nachtdienst leisten?
Innerhalb eines Zwölfstundenrahmens sind bis zu zehn Arbeitsstunden zulässig, wenn ein grosser Teil Präsenzzeit ist, eine Liegemöglichkeit besteht und danach zwölf Stunden Ruhe folgen.
Wie viele freie Sonntage stehen im Spital zu?
Mindestens zwölf pro Kalenderjahr, unregelmässig verteilbar. Gesamtarbeitsverträge sehen teilweise mehr vor.
Gilt das Arbeitsgesetz in kantonalen Spitälern?
Nicht immer. Bei überwiegend öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen kann kantonales Personalrecht gelten; Assistenzärzte unterstehen dem Arbeitsgesetz trotzdem.
Ist die medizinische Untersuchung im Spital Pflicht?
Für Nachtarbeitende im Gesundheitsbereich ja, sobald 25 oder mehr Nachteinsätze pro Jahr anfallen.
Der Branchenvergleich steht unter Schichtarbeit nach Branchen: Was sich in Pflege, Gastro und Industrie unterscheidet.
Verwandtes Thema: Schichtarbeit im Gastgewerbe: Was gilt beim geteilten Dienst?.
Quellen
- SECO, Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken
- Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2), Artikel 4, 5, 7, 8a, 9, 10, 12 und 15
- Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 2, 9, 10, 12, 15a, 17a und 17b
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Artikel 4a, 7, 14, 15 und 44 f.
Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


