Zählt Pikettdienst als Arbeitszeit?

Zuletzt aktualisiert am 19. October 2026

Das hängt vom Ort ab. Pikettdienst im Betrieb zählt vollständig als Arbeitszeit. Bei Pikettdienst ausserhalb des Betriebs zählen nur die tatsächlichen Einsatzzeiten und die nötigen Wegzeiten.

📋 Kurz zusammengefasst

Wer sich auf Anordnung im Betrieb bereithalten muss, leistet Arbeitszeit — auch in den Stunden ohne Einsatz. Wer zu Hause erreichbar bleibt, leistet mit der blossen Bereitschaft keine Arbeitszeit; gezählt werden Einsatz und Weg. Diese Unterscheidung folgt aus Artikel 15 Absatz 2 ArGV 1. Entschädigt werden muss die Bereitschaft trotzdem, allerdings nach Vertrag statt nach Gesetz. Überschreitet ein Einsatz die wöchentliche Höchstarbeitszeit, gilt das als Überzeit.

Pikett im Betrieb: alles ist Arbeitszeit

Muss sich jemand auf Anordnung im Betrieb aufhalten, gilt die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit als Arbeitszeit. Das gilt unabhängig davon, ob in dieser Zeit tatsächlich gearbeitet wird.

Die Folge ist weitreichend. Diese Stunden fallen unter die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden, je nach Betriebsart. Und es gilt die volle tägliche Ruhezeit von elf Stunden, die sich an die Bereitschaft anschliessen muss.

Praktisch heisst das: Eine Nacht Bereitschaft im Betrieb kostet den Folgetag, selbst wenn niemand angerufen hat.

Pikett ausserhalb: nur Einsatz und Weg

Bei Pikettdienst ausserhalb des Betriebs zählen nur die tatsächlichen Einsatzzeiten und die nötigen Wegzeiten als Arbeitszeit (Artikel 15 Absatz 2 ArGV 1). Die Zeit, in der nichts passiert, ist keine Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes.

Zur Einsatzzeit gehört der Weg in beide Richtungen. Wer um zwei Uhr nachts gerufen wird, 25 Minuten fährt, eine Stunde arbeitet und 25 Minuten zurückfährt, hat eine Stunde und 50 Minuten Arbeitszeit geleistet.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Entschädigung: Dass die Bereitschaft keine Arbeitszeit ist, heisst nicht, dass sie unbezahlt bleibt. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass Bereitschaftszeit zu entschädigen ist (BGE 124 III 249). Die Höhe richtet sich nach Vertrag, Reglement oder Gesamtarbeitsvertrag.

💡 Expert Insight

Die Wegzeit ist ein Posten, der in der Praxis leicht unter den Tisch fällt. Viele erfassen den Einsatz ab Ankunft und bis zur Abfahrt — rechtlich beginnt er aber mit dem Losfahren. Bei einem Betrieb mit 25 Minuten Anfahrt summiert sich das bei zwei Einsätzen pro Monat auf gut eine Stunde, über ein Jahr auf mehr als einen Arbeitstag. Wer Pikett leistet, sollte die Zeiten deshalb selbst notieren: Anruf, Abfahrt, Ankunft, Ende, Rückkehr. Diese fünf Zeitstempel klären jede spätere Diskussion.

Was gilt für die Ruhezeit nach einem Einsatz?

Piketteinsätze dürfen die tägliche Ruhezeit von elf Stunden unterbrechen. Erreicht eine Ruhephase keine vier zusammenhängenden Stunden, ist die fehlende Zeit nachzugewähren, bis insgesamt elf Stunden Ruhe zusammenkommen (Artikel 19 Absatz 3 ArGV 1).

Nach dem letzten Einsatz stehen elf aufeinanderfolgende Stunden Ruhe zu, bevor die reguläre Arbeit wieder aufgenommen wird. Diese Regel verschiebt in der Praxis den Arbeitsbeginn am Folgetag.

Ein Beispiel: Wer um ein Uhr nachts einen Einsatz hat, der bis drei Uhr dauert, kann nicht um sechs Uhr regulär antreten. Die elf Stunden laufen ab Einsatzende neu.

Was, wenn der Einsatz die Höchstarbeitszeit sprengt?

Überschreitet ein Piketteinsatz die wöchentliche Höchstarbeitszeit, gilt das als Überzeitarbeit und ist auszugleichen. Die Höchstarbeitszeit liegt bei 45 Stunden für industrielle Betriebe, Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben, bei 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmenden.

Überzeit ist von vertraglichen Überstunden zu unterscheiden. Überstunden liegen über der vereinbarten, aber unter der gesetzlichen Grenze. Überzeit beginnt erst oberhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit und unterliegt eigenen Ausgleichsregeln.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Fällt ein Einsatz in die Nacht oder auf einen Sonntag, greifen zusätzlich die gesetzlichen Zuschlagsregeln. Bereitschaftsentschädigung und Einsatzzuschlag sind zwei getrennte Posten und schliessen sich nicht aus. Stand der Angaben: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

💬 Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet, Pikett zu Hause sei arbeitsrechtlich harmlos, weil die Bereitschaft nicht als Arbeitszeit zählt. In der Praxis ist genau das Gegenteil der Fall: Weil die Stunden nicht in der Zeiterfassung auftauchen, fällt niemandem auf, wie oft jemand nachts raus musste. Nach 17 Jahren Teamleitung in der Schweiz halte ich die Einsatzstatistik für wichtiger als die Entschädigungshöhe. Wer zählt, wie oft und wann gerufen wird, erkennt nach drei Monaten, ob der Turnus trägt oder ob eine Person systematisch die Nachtlast trägt. Ohne diese Zahlen bleibt es beim Gefühl — und Gefühle sind in Gesprächen mit der Betriebsleitung das schwächste Argument.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Pikett im Betrieb: die gesamte Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit.
  • Pikett ausserhalb: nur Einsatzzeit plus Wegzeit in beide Richtungen.
  • Bereitschaft ohne Einsatz ist zu entschädigen, auch wenn sie keine Arbeitszeit ist (BGE 124 III 249).
  • Ruhephasen unter 4 Stunden sind nachzugewähren, bis 11 Stunden erreicht sind.
  • Einsätze über der Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden gelten als Überzeit.

Was gilt bei sehr kurzer Interventionszeit?

Je kürzer die Frist bis zum Einsatz, desto weniger frei ist die Bereitschaftszeit. Das Bundesgericht hat 2016 entschieden, dass ein Pikett mit einer Interventionszeit von 15 Minuten als Pikett im Betrieb gilt, weil es damit kaum möglich ist, sich vom Betrieb zu entfernen. Folge: Die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit zählt als Arbeitszeit (Urteil 4A_11/2016 vom 7. Juni 2016).

Für Spitäler und Kliniken gilt eine Sonderregel. Die Interventionszeit beträgt dort grundsätzlich mindestens 30 Minuten; ist sie zwingend kürzer, besteht Anspruch auf eine Zeitgutschrift von 10 Prozent der inaktiven Pikettzeit. Muss das Pikett im Spital geleistet werden, ist die ganze Zeit Arbeitszeit. Diese 10-Prozent-Regel gilt nur für Krankenanstalten und Kliniken, nicht allgemein.

Häufige Fragen

Zählt die Zeit, in der ich nur das Telefon dabei habe?

Bei Pikett ausserhalb des Betriebs nicht als Arbeitszeit. Entschädigt werden muss sie trotzdem, die Höhe ergibt sich aus Vertrag, Reglement oder Gesamtarbeitsvertrag.

Zählt der Weg zum Einsatz?

Ja. Bei Pikett ausserhalb des Betriebs gehören die nötigen Wegzeiten zur Arbeitszeit. Bei Pikett im Betrieb ist die gesamte Zeit ohnehin Arbeitszeit.

Muss ich nach einem nächtlichen Einsatz am Morgen arbeiten?

Nach dem letzten Einsatz stehen elf aufeinanderfolgende Stunden Ruhe zu. Ein Einsatz mitten in der Nacht verschiebt den regulären Arbeitsbeginn entsprechend nach hinten.

Wie erfasse ich meine Pikettzeiten richtig?

Sinnvoll sind fünf Zeitpunkte je Einsatz: Anruf, Abfahrt, Ankunft, Arbeitsende, Rückkehr. Daraus ergibt sich die anrechenbare Arbeitszeit inklusive Weg.

Mehr dazu im Überblick: Pikettdienst in der Schweiz: Regeln, Grenzen und Entschädigung.

Verwandte Fragen: Wie wird Pikettdienst entschädigt? · Pikett oder Bereitschaft: Wo liegt der Unterschied?

Quellen

  • Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Artikel 15 Absatz 2 — Anrechnung der Pikettzeit
  • Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Artikel 19 Absatz 3 — Ruhezeit nach Einsätzen
  • Bundesgericht, BGE 124 III 249 — Entschädigungspflicht für Bereitschaftszeit
  • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Informationen zum Pikettdienst und zu Arbeits- und Ruhezeiten, abgerufen im Oktober 2026
  • Bundesgericht, Urteil 4A_11/2016 vom 7. Juni 2016 — Pikett mit kurzer Interventionszeit als Arbeitszeit
  • Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2), Artikel 8a — Pikett in Krankenanstalten und Kliniken

Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.