Beim Pikettdienst halten sich Arbeitnehmende neben ihrer normalen Arbeit für ausserordentliche, dringende Einsätze bereit. Innert vier Wochen sind höchstens sieben Pikettage zulässig. Ob die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zählt, hängt davon ab, wo sie geleistet wird.
Pikettdienst ist Bereitschaft für unvorhersehbare Einsätze, nicht für planbare Arbeitsspitzen. Im Betrieb geleistetes Pikett zählt vollständig als Arbeitszeit, Pikett zu Hause nur mit den tatsächlichen Einsätzen samt Wegzeit. Die Grenze liegt bei sieben Tagen innert vier Wochen, danach folgen zwei pikettfreie Wochen. Die Entschädigung regelt das Arbeitsgesetz nicht — sie ergibt sich aus Vertrag, Reglement oder Gesamtarbeitsvertrag. Wird die elfstündige Ruhezeit durch Einsätze unterbrochen, muss sie nachgewährt werden.
Was ist Pikettdienst?
Pikettdienst bedeutet, dass Arbeitnehmende neben ihrer normalen Arbeit für mögliche Einsätze erreichbar bleiben — bei Störungen, Notfällen oder Kontrollgängen. Rechtliche Grundlage ist Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1).
Entscheidend ist der Charakter der Einsätze. Das SECO beschreibt sie als ausserordentlich und dringend, also weder planbar noch vorhersehbar. Pikett deckt den Ausnahmefall ab, nicht den Normalbetrieb.
Daraus folgt eine Abgrenzung, die in der Praxis oft verwischt wird: Erledigt jemand während eines Einsatzes seine gewöhnliche Arbeit, liegt kein Pikettdienst vor, sondern reguläre Arbeitszeit in einer anderen Lage.
Wo liegt der Unterschied zur Arbeit auf Abruf?
Arbeit auf Abruf fängt normale Schwankungen des Arbeitsvolumens auf, Pikettdienst deckt Ausnahmesituationen ab. Beide Formen sehen für Beschäftigte ähnlich aus, folgen aber unterschiedlichen Regeln und werden unterschiedlich entschädigt.
Der Unterschied ist nicht akademisch. Wer regelmässig „auf Pikett” gestellt wird, um absehbare Mehrarbeit abzudecken — Ferienzeit, Hochsaison, chronische Unterbesetzung —, leistet der Sache nach Arbeit auf Abruf. Die Bezeichnung im Dienstplan entscheidet das nicht; massgebend ist, ob die Einsätze tatsächlich unvorhersehbar sind.
Die Begriffe sind im Glossar Schichtarbeit einzeln erläutert, unter anderem Pikettdienst, Piketteinsatz, Bereitschaftsdienst und Abrufarbeit.
Wie oft darf man zum Pikettdienst eingeteilt werden?
Grundsätzlich sind höchstens sieben Pikettage innert vier Wochen zulässig. Danach müssen zwei Wochen ohne Pikettdienst folgen. Die Zahl der Einsätze an diesen Tagen ist dabei nicht begrenzt.
Eine Ausnahme erlaubt bis zu 14 Tage innert vier Wochen. Sie greift, wenn der Betrieb aufgrund seiner Grösse und Struktur nicht genügend Personal hat und die betroffene Person im Jahresdurchschnitt höchstens fünf tatsächliche Einsätze pro Monat leistet. Ferien werden in diesen Durchschnitt nicht eingerechnet.
Diese Regel hat eine Konsequenz, die bei der Planung oft übersehen wird: Sieben Tage in vier Wochen plus zwei pikettfreie Wochen bedeutet, dass ein durchgehender Pikettbetrieb rechnerisch mindestens drei bis vier Personen im Turnus braucht. Wer mit zwei Leuten plant, landet zwangsläufig in der Ausnahmeregelung — und muss dann nachweisen, dass deren Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Praxis scheitert Pikettplanung selten an der Sieben-Tage-Grenze, sondern an der Ruhezeit danach. Ein Einsatz um zwei Uhr nachts bedeutet, dass die elf Stunden Ruhe neu zu laufen beginnen — und damit fällt die Frühschicht am selben Tag aus. Wer Pikett und Schichtplan getrennt plant, merkt das erst am Morgen, wenn jemand fehlt. Sinnvoll ist, den Pikettturnus so zu legen, dass die betroffene Person am Folgetag ohnehin frei oder in der Spätschicht ist.
Zählt Pikettdienst als Arbeitszeit?
Das hängt vom Ort ab. Pikett im Betrieb zählt vollständig als Arbeitszeit. Bei Pikett ausserhalb des Betriebs zählen nur die tatsächlichen Einsatzzeiten und die nötigen Wegzeiten (Artikel 15 Absatz 2 ArGV 1).
Wer sich also auf Anordnung im Betrieb aufhalten muss, leistet Arbeitszeit — auch in den Stunden, in denen nichts passiert. Diese Zeit fällt unter die wöchentliche Höchstarbeitszeit, und die volle tägliche Ruhezeit gilt.
Wer zu Hause erreichbar bleibt, leistet mit der blossen Bereitschaft keine Arbeitszeit. Sobald ein Einsatz beginnt, zählt er mitsamt dem Weg hin und zurück. Überschreitet ein Einsatz die wöchentliche Höchstarbeitszeit, gilt das als Überzeitarbeit und ist auszugleichen.
Wie wird Pikettdienst entschädigt?
Das Arbeitsgesetz regelt die Entschädigung des Pikettdienstes nicht. Massgebend sind Arbeitsvertrag, Personalreglement oder Gesamtarbeitsvertrag. Das Bundesgericht hat allerdings festgehalten, dass Bereitschaftszeit zu entschädigen ist (BGE 124 III 249).
Die Höhe muss dabei nicht dem Lohn der Haupttätigkeit entsprechen. Üblich sind pauschale Ansätze pro Pikettag oder -woche. Die Entschädigung kann auch bereits im Grundlohn enthalten sein — dann muss das allerdings aus dem Vertrag hervorgehen.
Davon zu trennen sind die gesetzlichen Zuschläge für die Einsätze selbst. Fällt ein Einsatz in die Nacht oder auf einen Sonntag, greifen die Regeln zu Lohn- und Zeitzuschlägen nach Artikel 17b, 19 und 20 des Arbeitsgesetzes. Ein nächtlicher Piketteinsatz ist also doppelt zu betrachten: die Bereitschaft nach Vertrag, der Einsatz nach Gesetz.
Was dabei konkret zusammenkommt, lässt sich mit dem Zuschlags-Rechner Schweiz überschlagen.
Pauschalen für Pikettdienst unterscheiden sich je nach Branche und Gesamtarbeitsvertrag erheblich. Dieser Beitrag nennt bewusst keine Frankenbeträge, weil sie ohne den konkreten Vertrag irreführend wären. Massgebend ist der für Sie geltende GAV oder Arbeitsvertrag. Stand der rechtlichen Angaben: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Was gilt für die Ruhezeit nach einem Einsatz?
Die tägliche Ruhezeit von elf Stunden darf durch Piketteinsätze unterbrochen werden. Erreicht eine Ruhephase keine vier zusammenhängenden Stunden, ist die fehlende Zeit nachzugewähren, bis insgesamt elf Stunden Ruhe zusammenkommen (Artikel 19 Absatz 3 ArGV 1).
Nach dem letzten Einsatz steht die gesamte Ruhezeit von elf aufeinanderfolgenden Stunden zu, bevor die normale Arbeit wieder aufgenommen wird. Diese Regel ist der Grund, warum ein nächtlicher Einsatz den Folgetag im Schichtplan verschiebt.
Für Betriebe heisst das: Pikett lässt sich nicht sinnvoll planen, ohne den Schichtplan daneben zu legen. Für Beschäftigte heisst es: Wer nach einem nächtlichen Einsatz am Morgen regulär antreten soll, sollte die Ruhezeit prüfen, statt sie stillschweigend zu überspringen.
Wie lässt sich Pikett fair verteilen?
Fair verteilt ist Pikett, wenn Häufigkeit, Wochenendlage und Einsatzwahrscheinlichkeit gleichmässig über die Beteiligten laufen. Drei Stellschrauben reichen dafür aus: Turnuslänge, Wochenendrotation und eine klare Vertretungsregel.
Die Turnuslänge folgt aus der Sieben-Tage-Grenze. Vier Personen im wöchentlichen Wechsel erfüllen die Regel ohne Ausnahmeregelung und erzeugen einen vorhersehbaren Rhythmus.
Die Wochenendrotation ist der eigentliche Konfliktpunkt. Pikett am Wochenende wiegt deutlich schwerer als unter der Woche, weil es die einzige planbare freie Zeit betrifft. Sinnvoll ist, Wochenendpikett getrennt zu zählen und reihum zu vergeben.
Die Vertretungsregel entscheidet, wie belastbar der Turnus ist. Ohne benannte Vertretung landet jeder Krankheitsfall beim gleichen Kollegen, der schon da ist.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet, Pikettdienst sei vor allem eine Frage der Entschädigung. Nach 17 Jahren Teamleitung in der Schweiz würde ich das umdrehen: Entscheidend ist die Vorhersehbarkeit. Ein Turnus, der Monate im Voraus steht, wird akzeptiert, auch wenn die Pauschale bescheiden ist. Ein Turnus, der kurzfristig umgestellt wird, erzeugt Ärger selbst bei guter Bezahlung — weil er jede private Planung zunichtemacht. Dazu kommt ein Punkt, den Betriebe regelmässig unterschätzen: Die Ruhezeitregel nach einem nächtlichen Einsatz ist kein Formalismus, sondern der Grund, warum am nächsten Morgen jemand fehlt. Wer Pikett und Schichtplan zusammen plant statt nebeneinander, spart sich den grössten Teil dieser Reibung.
- Höchstens 7 Pikettage innert 4 Wochen, danach 2 pikettfreie Wochen.
- Ausnahme bis 14 Tage, wenn der Jahresdurchschnitt 5 tatsächliche Einsätze pro Monat nicht übersteigt.
- Pikett im Betrieb zählt vollständig als Arbeitszeit, Pikett zu Hause nur mit Einsatz und Wegzeit.
- Die Entschädigung regelt nicht das Arbeitsgesetz, sondern Vertrag, Reglement oder GAV.
- Ruhephasen unter 4 Stunden sind nachzugewähren, bis 11 Stunden Ruhe erreicht sind.
Häufige Fragen zum Pikettdienst
Muss ich Pikettdienst leisten?
Eine Pflicht zum Pikettdienst ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Personalreglement oder Gesamtarbeitsvertrag, nicht aus dem Arbeitsgesetz selbst. Das Gesetz setzt lediglich die Grenzen, innerhalb derer Pikett zulässig ist.
Zählt die Zeit zu Hause als Arbeitszeit?
Nein. Bei Pikett ausserhalb des Betriebs zählen nur die tatsächlichen Einsatzzeiten und die nötigen Wegzeiten als Arbeitszeit. Die blosse Erreichbarkeit zu Hause fällt nicht darunter, ist aber nach Bundesgerichtspraxis zu entschädigen.
Wie wirkt sich ein nächtlicher Einsatz auf den nächsten Tag aus?
Nach dem letzten Einsatz stehen elf aufeinanderfolgende Stunden Ruhe zu, bevor die reguläre Arbeit wieder beginnt. Ein Einsatz um zwei Uhr nachts verschiebt damit in der Regel den Arbeitsbeginn am Folgetag.
Bekomme ich für nächtliche Piketteinsätze einen Zuschlag?
Für den Einsatz selbst greifen die gesetzlichen Regeln zu Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Bereitschaftszeit davor ist davon getrennt und richtet sich nach dem Vertrag.
Wie viele Personen braucht ein durchgehender Pikettturnus?
Aus der Grenze von sieben Tagen in vier Wochen samt der anschliessenden zwei pikettfreien Wochen ergeben sich rechnerisch mindestens drei bis vier Personen. Mit weniger Personal greift nur die Ausnahmeregelung, deren Voraussetzungen der Betrieb erfüllen muss.
Vertiefung zu einzelnen Fragen
- Wie oft darf man zum Pikettdienst eingeteilt werden?
- Zählt Pikettdienst als Arbeitszeit?
- Wie wird Pikettdienst entschädigt?
- Pikett oder Bereitschaft: Wo liegt der Unterschied?
Welche Zuschläge dabei anfallen, steht unter Nachtzuschlag in der Schweiz: Wann 25 Prozent, wann 10 Prozent Freizeit?.
Die gesetzlichen Grenzen im Überblick: Arbeitszeit und Ruhezeit in der Schweiz: Was das Arbeitsgesetz vorschreibt.
Quellen und weiterführende Literatur
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), insbesondere Artikel 14, 15 und 19 — Definition des Pikettdienstes, Anrechnung als Arbeitszeit, Ruhezeit
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Informationen zum Pikettdienst — Abgrenzung zur Arbeit auf Abruf, zulässige Pikettage, Entschädigung, abgerufen im Oktober 2026
- Bundesgericht, BGE 124 III 249 — Entschädigungspflicht für Bereitschaftszeit
- Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 17b, 19 und 20 — Zuschläge bei Nacht- und Sonntagsarbeit
- Kantonale Arbeitsinspektorate — Vollzug und Auskunft im Einzelfall
Zuletzt geprüft: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


