Innert vier Wochen sind höchstens sieben Pikettage zulässig, danach folgen zwei Wochen ohne Pikettdienst. Eine Ausnahme erlaubt bis zu 14 Tage, wenn der Betrieb zu klein ist und im Jahresdurchschnitt höchstens fünf Einsätze pro Monat anfallen.
Die Grundregel lautet sieben Pikettage in vier Wochen, gefolgt von zwei pikettfreien Wochen. Die Zahl der Einsätze an diesen Tagen ist nicht begrenzt. Betriebe mit zu wenig Personal dürfen bis zu 14 Tage einteilen, sofern im Jahresdurchschnitt höchstens fünf tatsächliche Einsätze pro Monat anfallen; Ferien zählen dabei nicht mit. Aus der Grundregel folgt rechnerisch ein Bedarf von mindestens drei bis vier Personen für einen durchgehenden Turnus.
Was ist die Grundregel?
Nach Artikel 14 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz darf eine Person innert vier Wochen an höchstens sieben Tagen Pikettdienst leisten. Im Anschluss müssen zwei Wochen ohne Pikettdienst folgen.
Gezählt werden Tage, nicht Einsätze. Wer an einem Pikettag dreimal ausrücken muss, hat trotzdem einen Tag verbraucht. Umgekehrt zählt auch ein Pikettag ohne jeden Einsatz voll mit.
Die zwei pikettfreien Wochen sind kein Richtwert, sondern Teil der Regel. Sie verhindern, dass sich Bereitschaftsphasen ohne Unterbruch aneinanderreihen.
Wann greift die Ausnahme bis 14 Tage?
Die Ausnahme erlaubt bis zu 14 Pikettage innert vier Wochen. Sie setzt zweierlei voraus: Der Betrieb verfügt aufgrund seiner Grösse und Struktur nicht über genügend Personal, und die betroffene Person leistet im Jahresdurchschnitt höchstens fünf tatsächliche Einsätze pro Monat.
Ferien werden in diesen Durchschnitt nicht eingerechnet. Entscheidend sind die tatsächlichen Einsätze, nicht die Bereitschaftstage.
Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Ein grosser Betrieb kann sich nicht auf die Ausnahme berufen, nur weil die Einsatzzahl niedrig liegt. Und ein kleiner Betrieb verliert die Ausnahme, sobald die Einsätze über fünf pro Monat steigen.
Die Ausnahmeregelung wird in der Praxis oft als Dauerzustand gefahren, obwohl sie als Behelf gedacht ist. Der Punkt, an dem es auffällt, ist nicht die Kontrolle, sondern die Statistik: Wer die Einsätze nicht laufend erfasst, kann den Jahresdurchschnitt von fünf Einsätzen pro Monat nicht belegen. Wer Pikett im 14-Tage-Rhythmus fährt, sollte die Einsätze deshalb von Anfang an zählen — Datum, Beginn, Ende, Weg. Ohne diese Liste steht die Ausnahme auf keinem nachprüfbaren Fundament.
Wie viele Personen braucht ein durchgehender Turnus?
Aus der Grundregel folgt ein Mindestbedarf von drei bis vier Personen. Sieben Pikettage in vier Wochen plus zwei pikettfreie Wochen bedeutet, dass eine Person rechnerisch höchstens ein Viertel bis ein Drittel der Zeit im Turnus stehen kann.
Mit vier Personen im wöchentlichen Wechsel ist die Grundregel ohne Ausnahme erfüllt: Jede Person hat eine Woche Pikett und drei Wochen frei. Dieser Rhythmus ist zugleich der am leichtesten planbare.
Mit drei Personen wird es knapp, mit zwei Personen greift zwingend die Ausnahmeregelung — mit allen Nachweispflichten, die daran hängen.
Was zählt als Pikettag?
Als Pikettag zählt jeder Tag, an dem jemand auf Anordnung erreichbar sein muss. Ob tatsächlich ein Einsatz anfällt, spielt keine Rolle.
Nicht als Pikettag zählt die freiwillige Erreichbarkeit ohne Anordnung. Die Abgrenzung ist in der Praxis heikel, weil sich eine erwartete Erreichbarkeit einbürgern kann, ohne je angeordnet worden zu sein. Massgebend ist, ob die Person tatsächlich verfügbar sein muss.
Ebenfalls kein Pikettdienst liegt vor, wenn während des Einsatzes die gewöhnliche Arbeit erledigt wird. Dann handelt es sich um reguläre Arbeitszeit in anderer Lage.
Gesamtarbeitsverträge und Branchenregelungen können strengere Vorgaben als das Arbeitsgesetz enthalten. Für bestimmte Branchen gelten zudem Sonderverordnungen mit eigenen Pikettregeln. Stand der Angaben: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung — im Einzelfall entscheidet das kantonale Arbeitsinspektorat.
💬 Meine Einschätzung
Die Sieben-Tage-Grenze ist selten das Problem. Woran Pikettpläne in der Praxis scheitern, ist die Besetzung: Sobald eine Person im Turnus ausfällt, landet die Last bei denselben zwei Kollegen, und innerhalb von zwei Monaten steht der Plan ausserhalb der Regel, ohne dass es jemand gemerkt hätte. Aus 17 Jahren Teamleitung in der Schweiz würde ich deshalb empfehlen, den Turnus mit einer Person mehr zu planen als nötig und die Pikettage laufend mitzuzählen. Eine Liste mit Datum und Einsatzzeiten kostet im Monat fünf Minuten und ist das Einzige, was im Zweifel zählt.
- Grundregel: 7 Pikettage innert 4 Wochen, dann 2 pikettfreie Wochen.
- Die Zahl der Einsätze an einem Pikettag ist nicht begrenzt.
- Ausnahme bis 14 Tage nur bei zu kleinem Betrieb und höchstens 5 Einsätzen pro Monat im Jahresdurchschnitt.
- Ferien zählen beim Jahresdurchschnitt nicht mit.
- Ein durchgehender Turnus nach Grundregel braucht mindestens 3 bis 4 Personen.
Häufige Fragen
Zählt ein Pikettag ohne Einsatz mit?
Ja. Gezählt wird die angeordnete Bereitschaft, nicht der Einsatz. Ein Pikettag ohne jeden Anruf verbraucht einen der sieben zulässigen Tage.
Darf ich zwei Wochen am Stück Pikett haben?
Nach der Grundregel nicht, da innert vier Wochen höchstens sieben Tage zulässig sind. Unter den Voraussetzungen der Ausnahmeregelung sind bis zu 14 Tage in vier Wochen möglich.
Was passiert, wenn der Betrieb die Grenze überschreitet?
Die Einhaltung überwacht das kantonale Arbeitsinspektorat. Beschäftigte können sich dort melden; die Aufsichtsbehörde prüft dann die Einteilung und die Einsatzzahlen.
Mehr dazu im Überblick: Pikettdienst in der Schweiz: Regeln, Grenzen und Entschädigung.
Verwandte Fragen: Zählt Pikettdienst als Arbeitszeit? · Wie wird Pikettdienst entschädigt?
Quellen
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Artikel 14 — zulässige Pikettage und Ausnahme
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Informationen zum Pikettdienst, abgerufen im Oktober 2026
- Kantonale Arbeitsinspektorate — Vollzug und Auskunft im Einzelfall
Zuletzt geprüft: 15. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


