Glossar Schichtarbeit
Telefonzentrale
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Telefonzentrale auf einen Blick.
Definition
Ein Betrieb, der in Zentralen telefonisch Auskunft erteilt und Anrufe oder Aufträge entgegennimmt und weiterleitet, etwa eine Notruf-, Pannen-, Taxi- oder Kartensperrzentrale. Telefonzentralen dürfen nachts, sonntags und im ununterbrochenen Betrieb ohne Bewilligung arbeiten.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Kommerzielle Callcenter, Versandhäuser und Versicherungen, die telefonisch verkaufen oder Bestellungen annehmen, fallen ausdrücklich nicht darunter. Sie brauchen für Nacht- und Sonntagsarbeit eine Bewilligung.
Rechtsgrundlage
Art. 33 ArGV 2
Mehr dazu
- Schichtarbeit im Callcenter: Was gilt für Abend, Nacht und Sonntag?
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Verwandte Begriffe
- Sonntagsverkauf
- Allgemeinverbindlicherklärung
- Lenkzeit
- Chauffeurverordnung (ARV 1)
- Bäckerei, Konditorei, Confiserie
- Heim
- Tagesarbeit
- Rückwärtsrotation
- Arbeitsgesetz (ArG)
Häufige Fragen
Was bedeutet Telefonzentrale?
Ein Betrieb, der in Zentralen telefonisch Auskunft erteilt und Anrufe oder Aufträge entgegennimmt und weiterleitet, etwa eine Notruf-, Pannen-, Taxi- oder Kartensperrzentrale. Telefonzentralen dürfen nachts, sonntags und im ununterbrochenen Betrieb ohne Bewilligung arbeiten.
Wo ist Telefonzentrale geregelt?
Grundlage: Art. 33 ArGV 2.
Was bedeutet Telefonzentrale für den Schichtplan?
Kommerzielle Callcenter, Versandhäuser und Versicherungen, die telefonisch verkaufen oder Bestellungen annehmen, fallen ausdrücklich nicht darunter. Sie brauchen für Nacht- und Sonntagsarbeit eine Bewilligung.
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