Glossar Schichtarbeit
Arbeitsgesetz (ArG)
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Arbeitsgesetz (ArG) auf einen Blick.
Definition
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel regelt in der Schweiz Arbeits- und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie den Gesundheitsschutz. Es gilt für die meisten privatwirtschaftlichen Betriebe, kennt aber Ausnahmen für einzelne Branchen und Personengruppen. Konkretisiert wird es durch mehrere Verordnungen.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Für Schichtpläne liefert das Arbeitsgesetz die festen Grenzen: Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Einzelheiten stehen in den Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz.
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG, SR 822.11)
Mehr dazu
- Arbeitszeit und Ruhezeit in der Schweiz: Was das Arbeitsgesetz vorschreibt
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Verwandte Begriffe
- Ersatzruhetag
- Sonntagsarbeit
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Tagesarbeit
- SECO
- Frühschicht
- Bäckerei, Konditorei, Confiserie
- Dauernde Nachtarbeit
Häufige Fragen
Was bedeutet Arbeitsgesetz (ArG)?
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel regelt in der Schweiz Arbeits- und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie den Gesundheitsschutz. Es gilt für die meisten privatwirtschaftlichen Betriebe, kennt aber Ausnahmen für einzelne Branchen und Personengruppen. Konkretisiert wird es durch mehrere Verordnungen.
Wo ist Arbeitsgesetz (ArG) geregelt?
Grundlage: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG, SR 822.11).
Was bedeutet Arbeitsgesetz (ArG) für den Schichtplan?
Für Schichtpläne liefert das Arbeitsgesetz die festen Grenzen: Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Einzelheiten stehen in den Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz.
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