Glossar Schichtarbeit
Frühschicht
Frühschicht kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.
Definition
Die Frühschicht ist die erste Schicht des Tages, in vielen Betrieben von 6 bis 14 Uhr. Beginnt sie vor 6 Uhr, fällt ihr Anfang in die Nachtzeit. In vorwärts rotierenden Plänen folgt auf die Frühschicht die Spätschicht.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Ein Beginn um 5 Uhr bedeutet eine Stunde Nachtarbeit. Wird regelmässig nur diese Randstunde geleistet, kann statt des Zeitzuschlags ein Lohnzuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
Rechtsgrundlage
Art. 10 und 17b ArG
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Ununterbrochener Betrieb
- Schichtgruppe
- Spätschicht
- Vorholtag
- Teilkontinuierlicher Betrieb
- Kurzzyklische Rotation
- Tägliche Ruhezeit
- Bereitschaftsdienst
- Arbeitsgesetz (ArG)
Häufige Fragen
Was bedeutet Frühschicht?
Die Frühschicht ist die erste Schicht des Tages, in vielen Betrieben von 6 bis 14 Uhr. Beginnt sie vor 6 Uhr, fällt ihr Anfang in die Nachtzeit. In vorwärts rotierenden Plänen folgt auf die Frühschicht die Spätschicht.
Wo ist Frühschicht geregelt?
Grundlage: Art. 10 und 17b ArG.
Was bedeutet Frühschicht für den Schichtplan?
Ein Beginn um 5 Uhr bedeutet eine Stunde Nachtarbeit. Wird regelmässig nur diese Randstunde geleistet, kann statt des Zeitzuschlags ein Lohnzuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
Nächster Schritt
Zuschläge berechnen