Glossar Schichtarbeit

Frühschicht

Frühschicht kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.

Definition

Die Frühschicht ist die erste Schicht des Tages, in vielen Betrieben von 6 bis 14 Uhr. Beginnt sie vor 6 Uhr, fällt ihr Anfang in die Nachtzeit. In vorwärts rotierenden Plänen folgt auf die Frühschicht die Spätschicht.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Ein Beginn um 5 Uhr bedeutet eine Stunde Nachtarbeit. Wird regelmässig nur diese Randstunde geleistet, kann statt des Zeitzuschlags ein Lohnzuschlag von 10 Prozent gewährt werden.

Rechtsgrundlage

Art. 10 und 17b ArG

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Frühschicht?

Die Frühschicht ist die erste Schicht des Tages, in vielen Betrieben von 6 bis 14 Uhr. Beginnt sie vor 6 Uhr, fällt ihr Anfang in die Nachtzeit. In vorwärts rotierenden Plänen folgt auf die Frühschicht die Spätschicht.

Wo ist Frühschicht geregelt?

Grundlage: Art. 10 und 17b ArG.

Was bedeutet Frühschicht für den Schichtplan?

Ein Beginn um 5 Uhr bedeutet eine Stunde Nachtarbeit. Wird regelmässig nur diese Randstunde geleistet, kann statt des Zeitzuschlags ein Lohnzuschlag von 10 Prozent gewährt werden.

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