Glossar Schichtarbeit

Sonntagsarbeit

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Sonntagsarbeit auf einen Blick.

Definition

Als Sonntag gilt arbeitsrechtlich die Zeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Beschäftigung in diesem Zeitraum ist grundsätzlich verboten und braucht eine Bewilligung. Vorübergehende Sonntagsarbeit löst einen Lohnzuschlag von 50 Prozent aus.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Eine Nachtschicht von Samstag auf Sonntag berührt bereits den Sonntag, denn er beginnt arbeitsrechtlich am Samstag um 23 Uhr. Wochenenddienste im Schichtplan sind deshalb fast immer Sonntagsarbeit.

Rechtsgrundlage

Art. 18 und 19 ArG

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Sonntagsarbeit?

Als Sonntag gilt arbeitsrechtlich die Zeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Beschäftigung in diesem Zeitraum ist grundsätzlich verboten und braucht eine Bewilligung. Vorübergehende Sonntagsarbeit löst einen Lohnzuschlag von 50 Prozent aus.

Wo ist Sonntagsarbeit geregelt?

Grundlage: Art. 18 und 19 ArG.

Was bedeutet Sonntagsarbeit für den Schichtplan?

Eine Nachtschicht von Samstag auf Sonntag berührt bereits den Sonntag, denn er beginnt arbeitsrechtlich am Samstag um 23 Uhr. Wochenenddienste im Schichtplan sind deshalb fast immer Sonntagsarbeit.

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