Glossar Schichtarbeit
Sonntagsarbeit
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Sonntagsarbeit auf einen Blick.
Definition
Als Sonntag gilt arbeitsrechtlich die Zeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Beschäftigung in diesem Zeitraum ist grundsätzlich verboten und braucht eine Bewilligung. Vorübergehende Sonntagsarbeit löst einen Lohnzuschlag von 50 Prozent aus.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Eine Nachtschicht von Samstag auf Sonntag berührt bereits den Sonntag, denn er beginnt arbeitsrechtlich am Samstag um 23 Uhr. Wochenenddienste im Schichtplan sind deshalb fast immer Sonntagsarbeit.
Rechtsgrundlage
Art. 18 und 19 ArG
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Ersatzruhetag
- Arbeitstage in Folge
- Tagesarbeit
- Verlängerte Nachtarbeit
- Freier Halbtag
- Dauernachtarbeit
- Zeitzuschlag
- Vorübergehende Nachtarbeit
Häufige Fragen
Was bedeutet Sonntagsarbeit?
Als Sonntag gilt arbeitsrechtlich die Zeit von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Beschäftigung in diesem Zeitraum ist grundsätzlich verboten und braucht eine Bewilligung. Vorübergehende Sonntagsarbeit löst einen Lohnzuschlag von 50 Prozent aus.
Wo ist Sonntagsarbeit geregelt?
Grundlage: Art. 18 und 19 ArG.
Was bedeutet Sonntagsarbeit für den Schichtplan?
Eine Nachtschicht von Samstag auf Sonntag berührt bereits den Sonntag, denn er beginnt arbeitsrechtlich am Samstag um 23 Uhr. Wochenenddienste im Schichtplan sind deshalb fast immer Sonntagsarbeit.
Nächster Schritt
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