Glossar Schichtarbeit
Freier Halbtag
Freier Halbtag kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.
Definition
Wird die Arbeit auf mehr als fünf Tage pro Woche verteilt, steht jede Woche ein freier Halbtag zu. Er umfasst acht Stunden unmittelbar vor oder nach der täglichen Ruhezeit, etwa den Vormittag von 6 bis 14 Uhr oder den Nachmittag von 12 bis 20 Uhr. Mit Einverständnis der Arbeitnehmenden lassen sich die Halbtage für höchstens vier Wochen zusammenlegen.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Ein Schichtplan mit sechs Arbeitstagen in einer Woche muss den Halbtag einplanen. In Plänen mit mehreren freien Tagen am Stück ist er meist schon enthalten.
Rechtsgrundlage
Art. 21 ArG, Art. 20 ArGV 1
Mehr dazu
- Arbeitszeit und Ruhezeit in der Schweiz: Was das Arbeitsgesetz vorschreibt
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Verwandte Begriffe
- Kantonales Arbeitsinspektorat
- Arbeitszeitbewilligung
- Ersatzruhetag
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Tägliche Ruhezeit
- Frühschicht
- Lohnzuschlag
- Dauernde Nachtarbeit
Häufige Fragen
Was bedeutet Freier Halbtag?
Wird die Arbeit auf mehr als fünf Tage pro Woche verteilt, steht jede Woche ein freier Halbtag zu. Er umfasst acht Stunden unmittelbar vor oder nach der täglichen Ruhezeit, etwa den Vormittag von 6 bis 14 Uhr oder den Nachmittag von 12 bis 20 Uhr. Mit Einverständnis der Arbeitnehmenden lassen sich die Halbtage für höchstens vier Wochen zusammenlegen.
Wo ist Freier Halbtag geregelt?
Grundlage: Art. 21 ArG, Art. 20 ArGV 1.
Was bedeutet Freier Halbtag für den Schichtplan?
Ein Schichtplan mit sechs Arbeitstagen in einer Woche muss den Halbtag einplanen. In Plänen mit mehreren freien Tagen am Stück ist er meist schon enthalten.
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