Glossar Schichtarbeit
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Wöchentliche Höchstarbeitszeit auf einen Blick.
Definition
Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie für Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. Für alle übrigen Arbeitnehmenden gilt eine Höchstarbeitszeit von 50 Stunden.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Ein Schichtmodell mit durchschnittlich 42 Stunden liegt unter der Grenze von 45 Stunden. Im ununterbrochenen Betrieb darf die Höchstarbeitszeit im Durchschnitt von 16 Wochen eingehalten werden.
Rechtsgrundlage
Art. 9 ArG; für den ununterbrochenen Betrieb Art. 24 ArG und Art. 36–38 ArGV 1
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Häufige Fragen
Was bedeutet Wöchentliche Höchstarbeitszeit?
Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie für Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. Für alle übrigen Arbeitnehmenden gilt eine Höchstarbeitszeit von 50 Stunden.
Wo ist Wöchentliche Höchstarbeitszeit geregelt?
Grundlage: Art. 9 ArG; für den ununterbrochenen Betrieb Art. 24 ArG und Art. 36–38 ArGV 1.
Was bedeutet Wöchentliche Höchstarbeitszeit für den Schichtplan?
Ein Schichtmodell mit durchschnittlich 42 Stunden liegt unter der Grenze von 45 Stunden. Im ununterbrochenen Betrieb darf die Höchstarbeitszeit im Durchschnitt von 16 Wochen eingehalten werden.
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