Wie berechnet man die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Schichtplan?

Zuletzt aktualisiert am 24. October 2026

Nettostunden je Zyklus mal sieben, geteilt durch die Zykluslänge in Tagen. Diese Formel gilt für jeden Zyklus, auch wenn er kein Vielfaches von sieben ist — eine Rechnung über Kalenderwochen liefert dort falsche Werte.

📋 Kurz zusammengefasst

Die Formel lautet: Nettostunden je Zyklus × 7 ÷ Zykluslänge in Tagen. Netto bedeutet ohne unbezahlte Pausen — die Verwechslung mit Bruttostunden ist der häufigste Rechenfehler. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden gilt dagegen für die einzelne Woche, nicht für den Durchschnitt. Zwei Zahlen, zwei Zwecke: Der Durchschnitt zeigt, ob der Plan zum Vertrag passt, die Wochengrenze, ob er zulässig ist.

Wie lautet die Formel?

Nettostunden je Zyklus mal sieben, geteilt durch die Zykluslänge in Tagen.

Ein Beispiel mit dem Muster Früh-Früh-Spät-Spät-Nacht-Nacht-frei-frei, acht Stunden je Lage, 30 Minuten unbezahlte Pause:

  • Arbeitstage je Zyklus: 6
  • Bruttostunden: 6 × 8 = 48
  • Pausen: 6 × 0,5 = 3
  • Nettostunden: 45
  • Zykluslänge: 8 Tage
  • Durchschnitt: 45 ÷ 8 × 7 = 39,4 Stunden

Die Rechnung funktioniert bei jeder Zykluslänge. Ein 28-Tage-Zyklus mit 168 Bruttostunden und ohne Pausenabzug ergibt 168 ÷ 28 × 7 = 42,0 Stunden.

Warum nicht über Kalenderwochen rechnen?

Weil der Zyklus und die Kalenderwoche selten übereinstimmen. Bei einem Achttagezyklus fällt in jeder Kalenderwoche eine andere Kombination aus Arbeits- und Freitagen an — die Wochenarbeitszeit schwankt, obwohl der Plan gleichmässig ist.

Nur bei Zyklen, die ein Vielfaches von sieben sind, liefert die Wochenrechnung dasselbe Ergebnis. Bei 28 oder 35 Tagen geht beides, bei 8, 10 oder 12 Tagen nicht.

Für die gesetzliche Prüfung gilt trotzdem die einzelne Woche. Die Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden darf in keiner Woche überschritten werden, auch wenn der Durchschnitt darunter liegt.

💡 Expert Insight

Die beiden Zahlen werden regelmässig gegeneinander ausgespielt. Der Betrieb rechnet den Durchschnitt und sagt, der Plan halte die Vorgaben ein; die Belegschaft rechnet die Spitzenwoche und sagt das Gegenteil. Beide haben recht, nur messen sie Verschiedenes. Sauber ist es, beide Zahlen nebeneinander auszuweisen: den Durchschnitt für den Vertragsabgleich, das Wochenmaximum für die gesetzliche Grenze. Das kostet eine Tabellenspalte und erspart die halbe Diskussion.

Brutto oder netto — was zählt?

Für den Vergleich mit der vertraglichen Arbeitszeit zählen die Nettostunden, also die bezahlte Arbeitszeit ohne unbezahlte Pausen.

Ob eine Pause bezahlt ist, hängt davon ab, ob sie frei nutzbar ist. Wer den Arbeitsplatz nicht verlassen darf oder erreichbar bleiben muss, dem zählt die Pause als Arbeitszeit — dann ist sie Teil der Nettostunden.

Das ist der häufigste Fehler in selbstgebauten Plänen. Wer mit Anwesenheitszeiten rechnet, liegt bei acht Schichten je Zyklus und 30 Minuten Pause um vier Stunden daneben. Über ein Jahr summiert sich das auf einen spürbaren Zeitsaldo.

Wie geht man mit Zwölfstundenschichten um?

Genauso — mit einer Besonderheit bei der Pause. Im ununterbrochenen Betrieb sieht das Arbeitsgesetz bei Zwölfstundenschichten zwei Stunden Pause vor.

Eine Zwölfstundenschicht mit zwei Stunden Pause zählt also mit zehn Nettostunden, nicht mit zwölf. Bei gemischten Modellen mit acht und zwölf Stunden muss jede Lage einzeln gerechnet werden.

Ein Beispiel aus einem real gefahrenen Plan: Das Praxismodell mit vier Gruppen und 28 Tagen Zyklus mischt werktags Schichten von acht, neun und sieben Stunden mit Zwölfstundenlagen am Wochenende und kommt auf 168 Bruttostunden je Zyklus, also 42,0 Stunden im Durchschnitt.

Welche Grössen gehören noch in die Rechnung?

Drei Posten, die den Personalbedarf erhöhen, ohne im Muster zu stehen.

Ferien. Bei fünf Wochen Ferien fehlen rund zehn Prozent der Jahreskapazität.

Ausgleichsruhezeit. Bei dauernder Nachtarbeit kommen zehn Prozent der Nachtstunden als Freizeit dazu. Bei rund 600 Nachtstunden im Jahr sind das 60 Stunden pro Person.

Krankheit und Ausfälle. Erfahrungswerte aus dem eigenen Betrieb, keine Pauschale.

Wer diese drei Posten nicht einrechnet, plant eine Besetzung, die rechnerisch aufgeht und praktisch beim ersten Ausfall kippt.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden gilt je Woche, nicht im Durchschnitt. Ein Plan mit niedrigem Durchschnitt kann in einzelnen Wochen trotzdem unzulässig sein. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

💬 Meine Einschätzung

Die Durchschnittsrechnung ist mathematisch trivial und trotzdem die Stelle, an der die meisten selbstgebauten Pläne auseinanderfallen. Der Grund ist nicht die Formel, sondern was alles nicht im Muster steht: Ferien, Ausgleichsruhezeit, Krankheit, Weiterbildung. Aus 17 Jahren Teamleitung in der Schweiz würde ich raten, nach der Durchschnittsrechnung sofort eine zweite Zahl zu bilden — den tatsächlichen Jahresbedarf inklusive aller Abwesenheiten. Die Differenz zwischen beiden Zahlen ist die Grösse, die darüber entscheidet, ob der Plan ein Jahr lang hält oder im März das erste Mal gerissen wird.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: Nettostunden je Zyklus × 7 ÷ Zykluslänge in Tagen.
  • Netto heisst ohne unbezahlte Pausen — häufigster Rechenfehler.
  • Kalenderwochen nur bei Zyklen rechnen, die ein Vielfaches von 7 sind.
  • Zwölfstundenschichten im Durchlaufbetrieb: 2 Stunden Pause vorgesehen.
  • Ferien, Ausgleichsruhezeit und Ausfälle erhöhen den Bedarf über das Muster hinaus.

Das Rechenbeispiel als Plan

Aus diesem Plan stammen die 168 Stunden je Zyklus und die 42,0 Stunden im Durchschnitt.

Praxismodell: 4 Gruppen, 28 Tage

Real gefahrener Plan, anonymisiert: werktags Früh 6–14, Mittag 14–23 und Nacht 23–6 Uhr, am Wochenende Früh und Nacht zu je zwölf Stunden.

Schichtzeiten in diesem Modell: Mittag 14–23, Nacht 23–06 Uhr.

Woche 1Woche 2Woche 3Woche 4
MoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSoMoDiMiDoFrSaSo
Gruppe AMMMMM··NNNNNN12N12··FFFF12F12FF·····
Gruppe BFF·····MMMMM··NNNNNN12N12··FFFF12F12
Gruppe C··FFFF12F12FF·····MMMMM··NNNNNN12N12
Gruppe DNNNNNN12N12··FFFF12F12FF·····MMMMM··
Ø Wochenarbeitszeit
42,0 Stunden brutto
Gruppen
4, Versatz je 7 Tage
Personalstärke
werktags je 1 Früh, Mittag, Nacht; am Wochenende je 1 Früh 12 h, Nacht 12 h
Zyklus
28 Tage
  • Ruhezeit überall mindestens 11 Stunden (kürzeste 12 h)
  • Vorwärtsrotation eingehalten (Früh → Spät → Nacht)
  • 7 Tage in Folge mit Schicht ohne 24 Stunden Ruhe
  • spätestens nach 7 Tagen mindestens 24 Stunden Ruhe (ununterbrochener Betrieb: spätestens nach sieben Tagen)
  • 7 Nächte in Folge — die SECO-Wegleitung empfiehlt höchstens 4
  • höchste Kalenderwoche 48,75 Stunden ohne Pausen — über 45 Stunden; im ununterbrochenen Betrieb zählt der Durchschnitt über 16 Wochen
  • rund 39 freie Sonntage im Jahr (Ruhetag 6–16 Uhr) — mindestens 26 im ununterbrochenen Betrieb
  • Zwölfstundenschichten nur zwischen Freitagabend und Montagmorgen — im ununterbrochenen Betrieb zulässig, mit zwei Stunden Pause und ärztlicher Untersuchung

Wochenansicht, Kennzahlen und Jahreskalender →

Alle Modelle mit Kennzahlen und Prüfung: Schichtplan-Vorlagen.

Häufige Fragen

Gilt der Durchschnitt für die gesetzliche Grenze?

Nein. Die Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden bezieht sich auf die einzelne Woche. Der Durchschnitt dient dem Abgleich mit der vertraglichen Arbeitszeit.

Wie rechnet man bei unterschiedlichen Schichtlängen?

Jede Lage einzeln mit ihrer Nettodauer, dann summieren. Eine pauschale Durchschnittslänge führt bei gemischten Modellen zu falschen Werten.

Zählt die Übergabe zur Arbeitszeit?

Wer auf Anordnung anwesend sein muss, leistet Arbeitszeit. Betriebe regeln die Übergabe meist über eine Überlappung der Lagen, die dann mitgerechnet wird.

Wie viele Stunden Puffer sind sinnvoll?

Das hängt vom Betrieb ab. Die Rechengrössen sind Ferienanspruch, Ausgleichsruhezeit und der eigene Erfahrungswert für Krankheitsausfälle.

Mehr dazu im Überblick: Schichtplan selbst erstellen: Werkzeuge, Vorlagen und Rechenwege.

Verwandte Frage: Wie plant man freie Wochenenden fair ein?

Quellen

  • Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 9 — wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 15 — Pausen und deren Anrechnung
  • Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 17b — Ausgleichsruhezeit bei Nachtarbeit
  • SECO, Informationen zu Arbeits- und Ruhezeiten, abgerufen im Oktober 2026

Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.