Glossar Schichtarbeit
Überzeitzuschlag
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Überzeitzuschlag auf einen Blick.
Definition
Für Überzeit ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent geschuldet. Für Büropersonal sowie technische und andere Angestellte gilt der Zuschlag erst ab 60 Stunden Überzeit im Kalenderjahr. Mit Einverständnis der Person kann Überzeit stattdessen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Im Schichtbetrieb entsteht Überzeit vor allem durch Einspringen an freien Tagen. Sie ist pro Jahr auf 170 Stunden bei 45 Stunden Höchstarbeitszeit begrenzt, auf 140 Stunden bei 50.
Rechtsgrundlage
Art. 12 und 13 ArG
Mehr dazu
- Arbeitszeit und Ruhezeit in der Schweiz: Was das Arbeitsgesetz vorschreibt
- Alle Beiträge im Bereich Lohn & Zuschläge
Verwandte Begriffe
- Überstunden
- Schichtzulage
- Nachtarbeit
- Randstunde
- Lohnzuschlag
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Tägliche Ruhezeit
- Wegzeit
Häufige Fragen
Was bedeutet Überzeitzuschlag?
Für Überzeit ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent geschuldet. Für Büropersonal sowie technische und andere Angestellte gilt der Zuschlag erst ab 60 Stunden Überzeit im Kalenderjahr. Mit Einverständnis der Person kann Überzeit stattdessen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden.
Wo ist Überzeitzuschlag geregelt?
Grundlage: Art. 12 und 13 ArG.
Was bedeutet Überzeitzuschlag für den Schichtplan?
Im Schichtbetrieb entsteht Überzeit vor allem durch Einspringen an freien Tagen. Sie ist pro Jahr auf 170 Stunden bei 45 Stunden Höchstarbeitszeit begrenzt, auf 140 Stunden bei 50.
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