Glossar Schichtarbeit

Überzeitzuschlag

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Überzeitzuschlag auf einen Blick.

Definition

Für Überzeit ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent geschuldet. Für Büropersonal sowie technische und andere Angestellte gilt der Zuschlag erst ab 60 Stunden Überzeit im Kalenderjahr. Mit Einverständnis der Person kann Überzeit stattdessen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Im Schichtbetrieb entsteht Überzeit vor allem durch Einspringen an freien Tagen. Sie ist pro Jahr auf 170 Stunden bei 45 Stunden Höchstarbeitszeit begrenzt, auf 140 Stunden bei 50.

Rechtsgrundlage

Art. 12 und 13 ArG

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Überzeitzuschlag?

Für Überzeit ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent geschuldet. Für Büropersonal sowie technische und andere Angestellte gilt der Zuschlag erst ab 60 Stunden Überzeit im Kalenderjahr. Mit Einverständnis der Person kann Überzeit stattdessen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden.

Wo ist Überzeitzuschlag geregelt?

Grundlage: Art. 12 und 13 ArG.

Was bedeutet Überzeitzuschlag für den Schichtplan?

Im Schichtbetrieb entsteht Überzeit vor allem durch Einspringen an freien Tagen. Sie ist pro Jahr auf 170 Stunden bei 45 Stunden Höchstarbeitszeit begrenzt, auf 140 Stunden bei 50.

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