Glossar Schichtarbeit
Nachtarbeit
Was Nachtarbeit bedeutet, wo es geregelt ist und was es für einen Schichtplan heisst.
Definition
Nachtarbeit ist Arbeit ausserhalb der betrieblichen Tages- und Abendarbeit, üblicherweise also zwischen 23 und 6 Uhr. Sie ist grundsätzlich bewilligungspflichtig und löst je nach Häufigkeit einen Lohn- oder einen Zeitzuschlag aus. Die tägliche Arbeitszeit ist dabei zusätzlich begrenzt.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr enthält sieben Stunden Nachtzeit. Die Regel sind höchstens neun Stunden Arbeit innerhalb von zehn Stunden.
Rechtsgrundlage
Art. 16, 17 und 17a ArG
Mehr dazu
- Ab wann gilt Arbeit als Nachtarbeit?
- Alle Beiträge im Bereich Lohn & Zuschläge
Verwandte Begriffe
- Randstunde
- Dauernde Nachtarbeit
- Vorübergehende Nachtarbeit
- Lohnzuschlag
- Überstunden
- Überzeitzuschlag
- Interventionszeit
- Bewachungs- und Überwachungspersonal
- Pause
Häufige Fragen
Was bedeutet Nachtarbeit?
Nachtarbeit ist Arbeit ausserhalb der betrieblichen Tages- und Abendarbeit, üblicherweise also zwischen 23 und 6 Uhr. Sie ist grundsätzlich bewilligungspflichtig und löst je nach Häufigkeit einen Lohn- oder einen Zeitzuschlag aus. Die tägliche Arbeitszeit ist dabei zusätzlich begrenzt.
Wo ist Nachtarbeit geregelt?
Grundlage: Art. 16, 17 und 17a ArG.
Was bedeutet Nachtarbeit für den Schichtplan?
Eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr enthält sieben Stunden Nachtzeit. Die Regel sind höchstens neun Stunden Arbeit innerhalb von zehn Stunden.
Nächster Schritt
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