Glossar Schichtarbeit

Nachtarbeit

Was Nachtarbeit bedeutet, wo es geregelt ist und was es für einen Schichtplan heisst.

Definition

Nachtarbeit ist Arbeit ausserhalb der betrieblichen Tages- und Abendarbeit, üblicherweise also zwischen 23 und 6 Uhr. Sie ist grundsätzlich bewilligungspflichtig und löst je nach Häufigkeit einen Lohn- oder einen Zeitzuschlag aus. Die tägliche Arbeitszeit ist dabei zusätzlich begrenzt.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr enthält sieben Stunden Nachtzeit. Die Regel sind höchstens neun Stunden Arbeit innerhalb von zehn Stunden.

Rechtsgrundlage

Art. 16, 17 und 17a ArG

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Häufige Fragen

Was bedeutet Nachtarbeit?

Nachtarbeit ist Arbeit ausserhalb der betrieblichen Tages- und Abendarbeit, üblicherweise also zwischen 23 und 6 Uhr. Sie ist grundsätzlich bewilligungspflichtig und löst je nach Häufigkeit einen Lohn- oder einen Zeitzuschlag aus. Die tägliche Arbeitszeit ist dabei zusätzlich begrenzt.

Wo ist Nachtarbeit geregelt?

Grundlage: Art. 16, 17 und 17a ArG.

Was bedeutet Nachtarbeit für den Schichtplan?

Eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr enthält sieben Stunden Nachtzeit. Die Regel sind höchstens neun Stunden Arbeit innerhalb von zehn Stunden.

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