Glossar Schichtarbeit
Interventionszeit
Interventionszeit kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.
Definition
Die Interventionszeit ist die Frist, innert der jemand im Pikettdienst nach einem Aufruf am Einsatzort sein muss. Ist sie so kurz, dass man sich kaum vom Betrieb entfernen kann, gilt der Dienst als Pikett im Betrieb und zählt vollständig als Arbeitszeit. Das Bundesgericht hat das 2016 für eine Interventionszeit von 15 Minuten entschieden.
Was das für den Schichtplan bedeutet
In Spitälern und Kliniken beträgt die Interventionszeit grundsätzlich mindestens 30 Minuten; ist sie zwingend kürzer, gibt es eine Zeitgutschrift von 10 Prozent der inaktiven Pikettzeit. Diese Gutschrift gilt nur dort, nicht allgemein.
Rechtsgrundlage
BGer 4A_11/2016 vom 7. Juni 2016; Art. 8a ArGV 2
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Verwandte Begriffe
- Pikettdienst
- Bereitschaftsdienst
- Wegzeit
- Piketteinsatz
- Feiertag
- Randstunde
- Bewachungs- und Überwachungspersonal
- Schichtdauer
- Frühschicht
Häufige Fragen
Was bedeutet Interventionszeit?
Die Interventionszeit ist die Frist, innert der jemand im Pikettdienst nach einem Aufruf am Einsatzort sein muss. Ist sie so kurz, dass man sich kaum vom Betrieb entfernen kann, gilt der Dienst als Pikett im Betrieb und zählt vollständig als Arbeitszeit. Das Bundesgericht hat das 2016 für eine Interventionszeit von 15 Minuten entschieden.
Wo ist Interventionszeit geregelt?
Grundlage: BGer 4A_11/2016 vom 7. Juni 2016; Art. 8a ArGV 2.
Was bedeutet Interventionszeit für den Schichtplan?
In Spitälern und Kliniken beträgt die Interventionszeit grundsätzlich mindestens 30 Minuten; ist sie zwingend kürzer, gibt es eine Zeitgutschrift von 10 Prozent der inaktiven Pikettzeit. Diese Gutschrift gilt nur dort, nicht allgemein.
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