Glossar Schichtarbeit

Bäckerei, Konditorei, Confiserie

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Bäckerei, Konditorei, Confiserie auf einen Blick.

Definition

Für Bäckereien, Konditoreien und Confiserien gilt eine Sonderbestimmung der Verordnung 2. Das Personal in der Herstellung darf die ganze Nacht und den ganzen Sonntag ohne Bewilligung arbeiten, das Verkaufspersonal am ganzen Sonntag. Vorausgesetzt ist, dass der Laden überwiegend selbst hergestellte Produkte verkauft.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Nachtarbeitende ohne Wechsel mit Tagesarbeit dürfen an sechs von sieben Nächten eingesetzt werden, wenn im Jahresdurchschnitt die Fünftagewoche gilt. Mindestens zwölf Sonntage im Jahr bleiben frei.

Rechtsgrundlage

Art. 27 ArGV 2

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Bäckerei, Konditorei, Confiserie?

Für Bäckereien, Konditoreien und Confiserien gilt eine Sonderbestimmung der Verordnung 2. Das Personal in der Herstellung darf die ganze Nacht und den ganzen Sonntag ohne Bewilligung arbeiten, das Verkaufspersonal am ganzen Sonntag. Vorausgesetzt ist, dass der Laden überwiegend selbst hergestellte Produkte verkauft.

Wo ist Bäckerei, Konditorei, Confiserie geregelt?

Grundlage: Art. 27 ArGV 2.

Was bedeutet Bäckerei, Konditorei, Confiserie für den Schichtplan?

Nachtarbeitende ohne Wechsel mit Tagesarbeit dürfen an sechs von sieben Nächten eingesetzt werden, wenn im Jahresdurchschnitt die Fünftagewoche gilt. Mindestens zwölf Sonntage im Jahr bleiben frei.

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