Glossar Schichtarbeit
Betrieb für Reisende
Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Betrieb für Reisende auf einen Blick.
Definition
Verkaufs- und Dienstleistungsbetriebe an Bahnhöfen, Flughäfen, anderen Terminals des öffentlichen Verkehrs und in Grenzorten, deren Angebot auf Reisende ausgerichtet ist. Sie dürfen am ganzen Sonntag und in der Nacht bis 1 Uhr ohne Bewilligung Personal beschäftigen, beschränkt auf die Bedienung der Kundschaft.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Ausgerichtet auf Reisende heisst nach der Wegleitung: Grundbedarf in handlichen Mengen, kein Vollsortiment. Mindestens zwölf Sonntage im Jahr bleiben frei. Für grosse Bahnhöfe und bestimmte Flughäfen gilt zusätzlich Art. 26a.
Rechtsgrundlage
Art. 26 Abs. 2 und 4 ArGV 2
Mehr dazu
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Verwandte Begriffe
- Spitex
- Lenkzeit
- Bäckerei, Konditorei, Confiserie
- Grossbetrieb des Detailhandels
- Bewachungs- und Überwachungspersonal
- Heim
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- Überzeit
- Arbeitsgesetz (ArG)
Häufige Fragen
Was bedeutet Betrieb für Reisende?
Verkaufs- und Dienstleistungsbetriebe an Bahnhöfen, Flughäfen, anderen Terminals des öffentlichen Verkehrs und in Grenzorten, deren Angebot auf Reisende ausgerichtet ist. Sie dürfen am ganzen Sonntag und in der Nacht bis 1 Uhr ohne Bewilligung Personal beschäftigen, beschränkt auf die Bedienung der Kundschaft.
Wo ist Betrieb für Reisende geregelt?
Grundlage: Art. 26 Abs. 2 und 4 ArGV 2.
Was bedeutet Betrieb für Reisende für den Schichtplan?
Ausgerichtet auf Reisende heisst nach der Wegleitung: Grundbedarf in handlichen Mengen, kein Vollsortiment. Mindestens zwölf Sonntage im Jahr bleiben frei. Für grosse Bahnhöfe und bestimmte Flughäfen gilt zusätzlich Art. 26a.
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