Glossar Schichtarbeit

Betrieb für Reisende

Definition, Rechtsgrundlage und Bedeutung für den Schichtplan: Betrieb für Reisende auf einen Blick.

Definition

Verkaufs- und Dienstleistungsbetriebe an Bahnhöfen, Flughäfen, anderen Terminals des öffentlichen Verkehrs und in Grenzorten, deren Angebot auf Reisende ausgerichtet ist. Sie dürfen am ganzen Sonntag und in der Nacht bis 1 Uhr ohne Bewilligung Personal beschäftigen, beschränkt auf die Bedienung der Kundschaft.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Ausgerichtet auf Reisende heisst nach der Wegleitung: Grundbedarf in handlichen Mengen, kein Vollsortiment. Mindestens zwölf Sonntage im Jahr bleiben frei. Für grosse Bahnhöfe und bestimmte Flughäfen gilt zusätzlich Art. 26a.

Rechtsgrundlage

Art. 26 Abs. 2 und 4 ArGV 2

Mehr dazu

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was bedeutet Betrieb für Reisende?

Verkaufs- und Dienstleistungsbetriebe an Bahnhöfen, Flughäfen, anderen Terminals des öffentlichen Verkehrs und in Grenzorten, deren Angebot auf Reisende ausgerichtet ist. Sie dürfen am ganzen Sonntag und in der Nacht bis 1 Uhr ohne Bewilligung Personal beschäftigen, beschränkt auf die Bedienung der Kundschaft.

Wo ist Betrieb für Reisende geregelt?

Grundlage: Art. 26 Abs. 2 und 4 ArGV 2.

Was bedeutet Betrieb für Reisende für den Schichtplan?

Ausgerichtet auf Reisende heisst nach der Wegleitung: Grundbedarf in handlichen Mengen, kein Vollsortiment. Mindestens zwölf Sonntage im Jahr bleiben frei. Für grosse Bahnhöfe und bestimmte Flughäfen gilt zusätzlich Art. 26a.

Nächster Schritt

Zuschläge berechnen