Ab mehr als fünfeinhalb Stunden Arbeit eine Viertelstunde, ab mehr als sieben Stunden eine halbe, ab mehr als neun Stunden eine ganze Stunde. Massgebend ist die tatsächliche Arbeitszeit, nicht die Anwesenheit — und eine Pause, in der man den Arbeitsplatz nicht verlassen darf, zählt als Arbeitszeit.
Die drei Schwellen aus Artikel 15 des Arbeitsgesetzes gelten für jede Schicht: 15 Minuten über 5,5 Stunden, 30 Minuten über 7 Stunden, 60 Minuten über 9 Stunden Arbeit. Die Pause liegt in der Regel um die Mitte der Arbeitszeit; durcharbeiten, um früher zu gehen, ist nicht zulässig. Bei Zwölfstundenschichten im ununterbrochenen Betrieb sind zwei Stunden Pause vorgesehen. Ob eine Pause bezahlt wird, hängt allein daran, ob sie frei nutzbar ist.
Wie rechnen sich die Schwellen?
Entscheidend ist das Wort «mehr als». Wer genau sieben Stunden arbeitet, hat Anspruch auf 15 Minuten, nicht auf 30.
Daraus ergibt sich eine Rechenfalle bei der klassischen Achtstundenschicht. Acht Stunden Anwesenheit mit 15 Minuten Pause ergeben 7,75 Stunden Arbeit — mehr als sieben, also sind 30 Minuten geschuldet. Mit 30 Minuten Pause bleiben 7,5 Stunden Arbeit, und die Rechnung geht auf.
Dieselbe Logik gilt bei längeren Lagen. Eine Schicht von zehn Stunden mit einer Stunde Pause ergibt neun Arbeitsstunden — nicht mehr als neun, also hätten 30 Minuten genügt. Eine Schicht von elf Stunden mit einer Stunde Pause ergibt zehn Arbeitsstunden und verlangt die volle Stunde.
| Anwesenheit | Pause | Arbeit | Pflichtpause |
|---|---|---|---|
| 6,0 h | 15 min | 5,75 h | 15 min |
| 8,0 h | 30 min | 7,5 h | 30 min |
| 10,0 h | 60 min | 9,0 h | 30 min |
| 11,0 h | 60 min | 10,0 h | 60 min |
| 12,0 h | 120 min | 10,0 h | 120 min* |
* im ununterbrochenen Betrieb bei Zwölfstundenschichten am Wochenende
Wann zählt die Pause als Arbeitszeit?
Wenn sie nicht frei nutzbar ist. Wer den Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen darf, dem wird sie als Arbeitszeit angerechnet.
Im Schichtbetrieb betrifft das vor allem Einzelarbeitsplätze ohne Ablösung: die Leitwarte, die Anlage, die nicht unbeaufsichtigt laufen darf, die Pforte. Wer dort isst, während er die Anzeigen im Blick behält, macht keine Pause im Sinne des Gesetzes.
Technisch bedingte Unterbrüche sind ebenfalls keine Pause. Sie sind zu kurz und nicht planbar — wer nicht weiss, wann es weitergeht, kann die Zeit nicht zur Erholung nutzen.
Die Frage, ob eine Pause frei nutzbar ist, entscheidet bei langen Schichten über die Zulässigkeit des ganzen Modells. Eine Zwölfstundenschicht ist nur deshalb möglich, weil zwei Stunden Pause herausgerechnet werden und höchstens zehn Arbeitsstunden bleiben. Sind die Pausen in Wahrheit Anwesenheit am Arbeitsplatz, sind es zwölf Arbeitsstunden — und die Grenze ist überschritten. In der Planung heisst das: Die Ablösung für die Pausen muss im Besetzungsplan stehen, nicht nur im Arbeitsvertrag.
Wo muss die Pause liegen?
Die Pausen liegen in der Regel um die Mitte der täglichen Arbeitszeit. Eine Pause unmittelbar nach Schichtbeginn oder kurz vor Schichtende erfüllt ihren Zweck nicht.
Der Arbeitgeber kann Zeitpunkt und Ort festlegen, etwa über eine betriebliche Pausenregelung oder einen Pausenraum. Das ist im Schichtbetrieb üblich, weil die Ablösung koordiniert werden muss.
Auf die Pause zu verzichten, um früher zu gehen oder später anzufangen, ist nicht zulässig. Das gilt auch, wenn die Belegschaft es ausdrücklich wünscht — die Regel schützt die Gesundheit und steht nicht zur Disposition.
Die einstündige Pause bei mehr als neun Arbeitsstunden darf aufgeteilt werden, zum Beispiel in zwei halbe Stunden.
Was gilt bei Nachtarbeit?
Dieselben Schwellen, aber mit mehr Gewicht. Bei verlängerter Nachtarbeit nach Artikel 29 der Verordnung 1 — höchstens zehn Arbeitsstunden innerhalb von zwölf — verlangt die Wegleitung ausdrücklich, dass die Pausen freigehalten werden. Wo das nicht möglich ist, ist die Verlängerung nicht zulässig.
Empfohlen sind dort zusätzlich geeignete Aufenthaltsräume mit Erholungsmöglichkeit. In der Nacht lässt die Leistungsfähigkeit stärker nach als am Tag; die Pause ist dort keine Komfortfrage.
Für Jugendliche, schwangere Arbeitnehmende und stillende Mütter gelten zusätzliche Regeln zu Ruhe und Pausen. Gesamtarbeitsverträge können längere oder bezahlte Pausen vorsehen. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
💬 Meine Einschätzung
Die Pause ist in vielen Schichtbetrieben die am schlechtesten geplante Grösse, weil sie im Schichtplan nicht vorkommt. Der Plan zeigt Lagen von 6 bis 14 Uhr, aber nicht, wer zwischen 10 und 10.30 Uhr die Linie übernimmt. Aus 17 Jahren Teamleitung in der Schweiz würde ich jedem raten, die Pausenablösung als eigene Zeile in die Besetzungsplanung aufzunehmen. Erst dann zeigt sich, ob die Besetzung reicht. Fehlt diese Zeile, wird die Pause in der Praxis zur Essenszeit am Arbeitsplatz — und aus der rechtlich sauberen Schicht wird eine, die bei der ersten Kontrolle nicht hält.
- 15 min über 5,5 h, 30 min über 7 h, 60 min über 9 h Arbeit.
- Massgebend ist die Arbeitszeit ohne Pause, nicht die Anwesenheit.
- Nicht frei nutzbare Pausen zählen als Arbeitszeit.
- Pause um die Mitte der Schicht, Verzicht zum früheren Gehen nicht zulässig.
- Zwölfstundenschichten: zwei Stunden Pause als Bedingung.
Häufige Fragen
Muss die Pause bezahlt werden?
Nur wenn sie nicht frei nutzbar ist, etwa weil der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf. Eine freie Pause ist unbezahlt, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
Darf ich auf die Pause verzichten und früher gehen?
Nein. Die gesetzlichen Pausen dürfen nicht zugunsten eines früheren Arbeitsendes ausgelassen werden.
Zählen Raucherpausen und Kaffeepausen mit?
Nur, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und vom Betrieb als Pause festgelegt sind. Kurze, frei genommene Unterbrüche ersetzen die gesetzliche Pause nicht.
Was gilt bei einer Zwölfstundenschicht?
Im ununterbrochenen Betrieb sind zwischen Freitagabend und Montagmorgen Zwölfstundenschichten mit zwei Stunden Pause zulässig. Mehr dazu unter Wie funktioniert ein Zwölfstundenmodell?
Der Überblick über alle Regeln steht unter Arbeitszeit und Ruhezeit in der Schweiz: Was das Arbeitsgesetz vorschreibt.
Verwandtes Thema: Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?.
Quellen
- Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 15 — Pausen und Anrechnung als Arbeitszeit
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Artikel 18 — Lage und Aufteilung der Pausen
- ch.ch, Wie lang darf ich bei der Arbeit Pause machen?, abgerufen im Oktober 2026
- SECO, Wegleitung zu Artikel 29 ArGV 1 — Pausen bei verlängerter Nachtarbeit
- Arbeitsinspektorat Kanton Zürich, Merkblatt Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, abgerufen im Oktober 2026
Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


