Glossar Schichtarbeit
Reinigungsbetrieb
Reinigungsbetrieb kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.
Definition
Für Reinigungsbetriebe gilt eine Sonderbestimmung der Verordnung 2: Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung, wenn der Einsatz für den Ablauf beim Kunden notwendig ist und der Kunde selbst nachts oder sonntags arbeiten darf, etwa ein Spital oder ein Betrieb mit Bewilligung für den Rundumbetrieb.
Was das für den Schichtplan bedeutet
Lässt sich die Reinigung tagsüber oder abends an Werktagen erledigen, gilt die Sonderregel nicht. Mit Sonderregel sind mindestens 26 Sonntage im Jahr frei, mindestens einer pro Quartal.
Rechtsgrundlage
Art. 51 ArGV 2
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Häufige Fragen
Was bedeutet Reinigungsbetrieb?
Für Reinigungsbetriebe gilt eine Sonderbestimmung der Verordnung 2: Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung, wenn der Einsatz für den Ablauf beim Kunden notwendig ist und der Kunde selbst nachts oder sonntags arbeiten darf, etwa ein Spital oder ein Betrieb mit Bewilligung für den Rundumbetrieb.
Wo ist Reinigungsbetrieb geregelt?
Grundlage: Art. 51 ArGV 2.
Was bedeutet Reinigungsbetrieb für den Schichtplan?
Lässt sich die Reinigung tagsüber oder abends an Werktagen erledigen, gilt die Sonderregel nicht. Mit Sonderregel sind mindestens 26 Sonntage im Jahr frei, mindestens einer pro Quartal.
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