Glossar Schichtarbeit

Reinigungsbetrieb

Reinigungsbetrieb kurz erklärt: was der Begriff im Schweizer Arbeitsrecht und im Schichtalltag bedeutet, mit Rechtsgrundlage.

Definition

Für Reinigungsbetriebe gilt eine Sonderbestimmung der Verordnung 2: Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung, wenn der Einsatz für den Ablauf beim Kunden notwendig ist und der Kunde selbst nachts oder sonntags arbeiten darf, etwa ein Spital oder ein Betrieb mit Bewilligung für den Rundumbetrieb.

Was das für den Schichtplan bedeutet

Lässt sich die Reinigung tagsüber oder abends an Werktagen erledigen, gilt die Sonderregel nicht. Mit Sonderregel sind mindestens 26 Sonntage im Jahr frei, mindestens einer pro Quartal.

Rechtsgrundlage

Art. 51 ArGV 2

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Häufige Fragen

Was bedeutet Reinigungsbetrieb?

Für Reinigungsbetriebe gilt eine Sonderbestimmung der Verordnung 2: Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung, wenn der Einsatz für den Ablauf beim Kunden notwendig ist und der Kunde selbst nachts oder sonntags arbeiten darf, etwa ein Spital oder ein Betrieb mit Bewilligung für den Rundumbetrieb.

Wo ist Reinigungsbetrieb geregelt?

Grundlage: Art. 51 ArGV 2.

Was bedeutet Reinigungsbetrieb für den Schichtplan?

Lässt sich die Reinigung tagsüber oder abends an Werktagen erledigen, gilt die Sonderregel nicht. Mit Sonderregel sind mindestens 26 Sonntage im Jahr frei, mindestens einer pro Quartal.

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