Zuletzt aktualisiert am 24. October 2026
Vollkontinuierlich bedeutet Betrieb rund um die Uhr an sieben Tagen, teilkontinuierlich Betrieb rund um die Uhr an fünf Tagen mit Stillstand am Wochenende. Beide Begriffe stehen nicht im Gesetz — rechtlich entscheidend ist, ob Sonntagsarbeit anfällt.
Der Unterschied liegt im Wochenende. Der teilkontinuierliche Betrieb läuft von Montagmorgen bis Freitag- oder Samstagnacht durch und steht dann still; alle haben dasselbe Wochenende frei. Der vollkontinuierliche Betrieb läuft auch am Sonntag und ist deshalb bewilligungspflichtig als ununterbrochener Betrieb. Daraus folgen eigene Regeln: in der Regel mindestens vier Schichtgruppen, Durchschnittsbildung der Höchstarbeitszeit über 16 Wochen und mindestens 61 wöchentliche Ruhetage im Jahr, davon 26 an einem Sonntag.
Woran erkennt man, welche Form vorliegt?
An einer einzigen Frage: Wird am Sonntag produziert?
Steht die Anlage von Freitagnacht oder Samstagnacht bis Sonntagnacht still, ist es Teilkonti. Dann hat jede Gruppe in jeder Woche dasselbe freie Wochenende, und die Planung dreht sich nur um die Verteilung der Lagen von Montag bis Freitag.
Läuft die Anlage auch am Sonntag, ist es Vollkonti. Dann rotiert nicht nur die Lage, sondern auch das Wochenende, und die Zahl der freien Wochenenden wird zur zentralen Planungsgrösse.
Die Begriffe selbst sind Branchensprache. Weder «vollkontinuierlich» noch «teilkontinuierlich» kommt in den Merkblättern der Arbeitsinspektorate vor. Das Gesetz kennt stattdessen den ununterbrochenen Betrieb und dessen Bewilligung.
Welche Regeln gelten nur für den vollkontinuierlichen Betrieb?
Vier Punkte, die beim Teilkonti wegfallen.
Bewilligungspflicht. Der ununterbrochene Betrieb bedarf einer Bewilligung. Für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Formen ist der Bund zuständig, für vorübergehende der Kanton. Vorübergehend heisst längstens 16 Wochen.
Durchschnitt über 16 Wochen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden darf in der Regel im Durchschnitt von 16 Wochen nicht überschritten werden.
Freie Sonntage und Ruhetage. Vorgeschrieben sind mindestens 61 wöchentliche Ruhetage je Kalenderjahr, davon 26 an einem Sonntag; die Ruhetage müssen den Zeitraum von 6 bis 16 Uhr umfassen. Umfassen sie Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr, reduziert sich die Zahl der freien Sonntage auf 17 bei höchstens acht Arbeitsstunden pro Tag und auf 13, wenn zusätzlich die wöchentliche Präsenzzeit 42 Stunden nicht übersteigt.
Vier Schichtgruppen. Das SECO nennt für den ununterbrochenen Betrieb in der Regel mindestens vier Gruppen.
Die Reduktion der freien Sonntage von 26 auf 17 oder 13 wird in Verhandlungen gern als technische Option dargestellt. Sie ist aber an harte Bedingungen gebunden: höchstens acht Arbeitsstunden pro Tag, und für die 13er-Variante zusätzlich höchstens 42 Stunden Präsenzzeit pro Woche inklusive Pausen. Wer ein Zwölfstundenmodell fährt, erfüllt die erste Bedingung nicht und kann die Reduktion folglich nicht in Anspruch nehmen. Das ist der Punkt, an dem die beiden Stellschrauben zusammenhängen — längere Schichten und weniger freie Sonntage schliessen sich gegenseitig aus.
Was spricht für welche Form?
Die Entscheidung fällt selten in der Planungsabteilung. Sie folgt aus der Anlage.
Prozesse, die sich nicht ohne Verlust anhalten lassen — Öfen, chemische Reaktionen, Schmelzen —, erzwingen den vollkontinuierlichen Betrieb. Dort ist die Frage nicht ob, sondern wie das Wochenende verteilt wird.
Prozesse, die sich am Freitag herunterfahren und am Montag wieder anfahren lassen, laufen oft besser als Teilkonti. Das An- und Abfahren kostet Zeit und Material, dafür hat die gesamte Belegschaft dasselbe freie Wochenende — ein Vorteil, der sich in der Personalgewinnung bemerkbar macht.
Die Zwischenform ist der Betrieb bis Samstagnacht. Er verlängert die Betriebszeit um einen Tag, hält aber den Sonntag frei und bleibt damit ausserhalb der Sonntagsarbeitsbewilligung — sofern die Schicht vor Sonntag 0 Uhr endet.
Sonntagsarbeit beginnt rechtlich am Samstag um 23 Uhr und endet am Sonntag um 23 Uhr. Eine Samstagsspätschicht bis 23 Uhr ist damit noch keine Sonntagsarbeit, eine Nachtschicht von Samstag auf Sonntag sehr wohl. Branchen mit Sonderbestimmungen nach Verordnung 2 können abweichen. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wie wirkt sich die Wahl auf den Plan aus?
Beim Teilkonti ist die Zykluslänge kurz und das Muster einfach. Drei Gruppen genügen, jede Gruppe ist eine Woche in jeder Lage, nach drei Wochen beginnt der Zyklus von vorn.
Beim Vollkonti wächst der Zyklus. Vier Gruppen mit wöchentlichem Wechsel ergeben 28 Tage, fünf Gruppen 35. Das Muster muss zusätzlich regeln, welche Gruppe welches Wochenende übernimmt — und genau dort entscheidet sich, wie der Plan in der Belegschaft ankommt.
Ein durchgerechnetes Beispiel für die Vollkonti-Variante steht im Praxismodell mit vier Gruppen und 28 Tagen Zyklus.
💬 Meine Einschätzung
Beim Wechsel von Teilkonti auf Vollkonti wird die Mehrbelastung fast immer unterschätzt, weil nur die Stunden gerechnet werden. Die Stunden ändern sich kaum — was sich ändert, ist die Planbarkeit des Privatlebens. Ein Teilkonti-Mitarbeiter weiss für jedes Wochenende des Jahres, dass er frei hat. Nach der Umstellung weiss er es für die Hälfte. Diese Differenz taucht in keiner Arbeitszeitberechnung auf und ist trotzdem der Grund, warum solche Umstellungen scheitern. Wer sie plant, sollte die Zahl der ganzen freien Wochenenden von Anfang an offenlegen und nicht erst dann, wenn der Plan steht.
- Teilkonti steht am Wochenende still, Vollkonti läuft durch.
- Beide Begriffe sind Branchensprache, nicht Gesetzestext.
- Vollkonti ist als ununterbrochener Betrieb bewilligungspflichtig.
- Mindestens 61 wöchentliche Ruhetage im Jahr, davon 26 an einem Sonntag.
- Reduktion auf 17 oder 13 freie Sonntage nur bei höchstens 8 Arbeitsstunden pro Tag.
Teilkonti und Vollkonti im Vergleich
Zuerst der Betrieb an fünf Tagen, darunter der Rundumbetrieb, beide nach Musterplan des SECO.
Musterplan Nr. 301 des SECO (Wegleitung zum Arbeitsgesetz, Anhang 5), originalgetreu übernommen. Musterplan Nr. 401 des SECO (Wegleitung zum Arbeitsgesetz, Anhang 5), originalgetreu übernommen.SECO 301: Dreischicht an fünf Tagen
Woche 1 Woche 2 Woche 3 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Gruppe A F F F F F · · S S S S S · · N N N N N · · Gruppe B S S S S S · · N N N N N · · F F F F F · · Gruppe C N N N N N · · F F F F F · · S S S S S · ·
SECO 401: Rundumbetrieb: 7 Tage Arbeit, 3 Tage frei
Woche 1 Woche 2 Woche 3 Woche 4 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Gruppe A · F F F F F F F · · S S S S S S S · · N N N N N N N · · Gruppe B F · · S S S S S S S · · N N N N N N N · · · F F F F F F Gruppe C S S S · · N N N N N N N · · · F F F F F F F · · S S S S Gruppe D N N N N N · · · F F F F F F F · · S S S S S S S · · N N
Alle Modelle mit Kennzahlen und Prüfung: Schichtplan-Vorlagen.
Häufige Fragen
Ist Teilkonti bewilligungsfrei?
Nein. Die Nachtlage bleibt bewilligungspflichtig. Nur die Bewilligung für Sonntagsarbeit beziehungsweise für den ununterbrochenen Betrieb entfällt.
Wie viele freie Sonntage stehen im Vollkonti zu?
Mindestens 26 im Kalenderjahr, im Rahmen von 61 wöchentlichen Ruhetagen. Unter engen Bedingungen ist eine Reduktion auf 17 oder 13 möglich.
Zählt eine Samstagnachtschicht als Sonntagsarbeit?
Ab Samstag 23 Uhr ja. Der Sonntag beginnt arbeitsrechtlich am Samstagabend und endet am Sonntagabend um 23 Uhr.
Kann ein Betrieb zwischen beiden Formen wechseln?
Ja, aber der Wechsel zu Vollkonti braucht eine Bewilligung und berührt die Arbeitszeiten. Dazu gehören Mitwirkung und Ankündigungsfrist, siehe Darf der Arbeitgeber das Schichtmodell einseitig ändern?
Der Überblick über alle Modelle steht unter Schichtmodelle in der Schweiz: Welche gibt es und wie funktionieren sie?.
Verwandtes Thema: Wie viele Schichtgruppen braucht ein Betrieb?.
Quellen
- Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 24 — ununterbrochener Betrieb und Bewilligung
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Artikel 36–38 — ununterbrochener Betrieb, Ruhetage, freie Sonntage
- SECO, Wegleitung zu Artikel 24 ArG — Schichtgruppen, Bewilligungszuständigkeit, 16-Wochen-Durchschnitt
- Arbeitsinspektorat Kanton Zürich, Merkblatt Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, abgerufen im Oktober 2026
- Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Artikel 18 — Begriff und Dauer des Sonntags
Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


